Der Nachfolger (2023/1230) der aktuellen Maschinenverordnung 2006/42/EC und 73/361/EEC ist sei 14. Juni 2023 in Kraft (berichtigt am 04. Juli 2023) und ab 20. Jänner 2027 bindend für das Inverkehrbringen aller Maschinen anzuwenden.
Die Maschinenverordnung (2023/1230) kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj
Zur Unterstützung eines reibungslosen Überganges von Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur neuen Maschinenverordnung 2023/12 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Brandweiner Ziviltechniker | Zivilingenieurbüro für Maschinenbau | Sachvständiger
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