Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft, wir uns um Ihre Buchhaltung.
Die folgenden Dienstleistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht:Buchen von laufenden Geschäftsvorfällen
Erstellen von laufenden Lohnabrechnungen
Fertigen von Lohnsteueranmeldungen