Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Wir sind ein mittelständiges Ingenieurbüro im Geschäftsbereich der ingenieurtechnischen Begleitung von Konversionsmaßnahmen. Die Tätigkeiten umfassen hierbei den kompletten Leistungskatalog der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Planungsbereiche Baufeldfreimachung und Altlasten der AHO (AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.). Darüber hinaus werden im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten alle Sachverständigentätigkeiten gem. §18 Bundesbodenschutzgesetz erbracht.
Definition „Konversion“ Quelle: www.wikipedia.de
Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt in der Stadtplanung die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschafts- und Naturkreislauf oder die Nutzungsänderung von Gebäuden. Der Begriff entstand im Zuge der Umnutzung ehemaliger militärischer Anlagen (Konversionsflächen) und wurde speziell für diese verwendet. Im Laufe der Jahre fand der Begriff auch bei anderen Entwicklungsflächen Anwendung. Hierbei kann es sich je nach Lage um eine bauliche Wiedernutzung (Inwertsetzung) oder um eine freiräumliche Folgenutzung (Revitalisierung) handeln. Im Rahmen der Innenentwicklung der Städte steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen und soweit möglich auch von Hochbauten im Vordergrund.
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