EU Whistleblower Protection Directive 2019/1937 bringt europäische Unternehmen unter Zugzwang:
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Die EU hat in ihrer Richtlinie festgelegt, dass 2021 alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern /Kommunen mit mehr als 10.000 Bürgern sichere Kanäle für die Meldung von Gesetzesverstößen einrichten müssen. Fehlen diese Kanäle, drohen Strafen wie bei DSGVO-Verstößen.
Wir freuen uns daher, allen interessierten Unternehmen und Kommunen mit unserer DIGITALEN HINWEISGEBE...