Über uns

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht

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Über uns

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht 

Unser gemeinnütziger Zweck

1. Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist die Förderung der Bildung im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts und des Rechts des öffentlichen Dienstes (Länder, Bund, Europäische Union, Kirchen), einschließlich der Methodik und Didaktik der Bildung.

2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Entwicklung, Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Staatsrecht, Dienstrecht und Verwaltungsrecht in verschiedenen Formaten für verschiedene Zielgruppen,

  • Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen,

  • die Erstellung von Medien und Datenbanken,

  • die Förderung und Durchführung von Projekten, Initiativen und Aktionen, sowie

  • die Förderung von Forschung und Studien.

Steckbrief

Branche

  • Coaching, Fortbildung