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E Bonus
Als E-Fahrzeughalter oder E-Flottenbetreiber können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von 375 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten.
Die Bundesrepublik Deutschland sowie die EU strebt an, die Emissionen bis 2030 stark zu reduzieren. Der Verkehrssektor ist dabei ein wichtiger Baustein, um die Ziele zu erreichen. Seit 2015 besteht für Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Umlauf bringen, eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote. Neu ab 01.01.2022 ist, dass der in Elektrofahrzeugen verwendete Strom zur Kompensation der THG-Quote genutzt werden kann. Ihr E-Bonus verändert den Mittelfluss von fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien. Alle Informationen zur THG-Quote sind auch direkt auf der Seite des Umweltbundesamtes einzusehen.