Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Dementsprechend müssen bspw. alle Unternehmen ab 10 Mitarbeiter einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragen benennen. Handeln Sie jetzt!
· Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Auf Wunsch stellen wir für Sie den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 4f BDSG und übernehmen alle damit verbundenen Aufgaben.
· Mitarbeiterschulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem betrieblichen Datenschutz.
· Datenschutzaudit: Wir begleiten Sie bei Datenschutzaudits gem. § 9a BDSG sowie bei Auftraggeberaudits im Rahmen von Überprüfungen nach § 11 BDSG.
· Auftragsdatenverarbeitung: Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG.
· Qualifizierte Beratung: Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen i.S.d. § 2 Abs 1 RBG, obwohl unsere externen betrieblichen DSB teilweise auch zugelassene Rechtsanwälte sind. Sollte im Rahmen unserer Tätigkeit einmal die qualifizierte rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich sein, so vermitteln wir gerne entsprechend qualifizierte IT-Rechtsanwälte und Fachanwälte für Informationstechnologierecht.
Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot oder Ihren kostenlosen Termin für eine Erstberatung an.
Die Ecolaw
Nach § 4f BDSG muss der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte die erforderliche Sachkunde besitzen. Noch gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Art & Weise der geforderten Qualifikation. Deshalb lohnt es sich, die Qualifikation des zu bestellenden externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten etwas genauer anzuschauen.
Unser Geschäftsführer erlangte die Fachkunde durch Studium der Rechtswissenschaften, zwei Staatsexamen, internationales Zusatzstudium im Europarecht und die zusätzliche Spezialisierung durch die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht und gewerblichen Rechtsschutz. Zudem verfügt unser Geschäftsführer über 20 Jahre praktische Erfahrung in der nationalen und internationalen Praxis, insbesondere im nationalen und internationalen Telekommunikations- und IT-Recht. Schließlich ist er auch in der Fachanwaltsfortbildung tätig und bildet selbst Datenschutzbeauftragte aus.
Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie auf eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung zurückgreifen oder ob Sie lieber jemanden beauftragen, der diese Sachkunde an einem „Wochenendseminar“ erworben hat.
Was wir bieten
Die ecolaw.de – Gesellschaft für Datensicherheit & Datenschutz mbH ist Ihr spezialisierter Dienstleister für alle Fragestellungen rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit.
Wir bieten Ihnen Lösungen!
Unter anderem in den folgenden Bereichen:
· Gestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten;
· Schulung von Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragten in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit;
· Analyse der datenschutzrechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmen (z.B. im Rahmen der Compliance, im Rahmen einer Due Diligence bei geplanten Betriebsveräußerungen oder Übernahmen, Entwicklung und Implementierung von neuen Geschäftsmodellen usw.);
· Analyse von datensicherheitsrelevanten Fragestellungen in Ihrem Unternehmen;
· Beratung im Zusammenhang mit allen datenschutzrechtlich relevanten Prozessen und Verträgen (z.B. im Zusammenhang mit der Analyse der Geschäftsmodelle, im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung, dem Mitarbeiterdatenschutz usw.) [keine Rechtsberatung];
· Planung und Umsetzung von datenschutzrechtlich- und/oder datensicherheitsrelevanten Geschäftsprozessen.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen gerne!
Fragen Sie nach Ihrem kostenlosen und individuellen Angebot.
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