Seit dem 1.1.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Deutschland in Kraft. Hierin werden der Rahmen für eine präventive Restrukturierung und die Mindestanforderungen an die Früherkennung und Prävention von Krisen festgelegt. Das StaRUG zielt auf die nachhaltige Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ab und verbessert somit die Resilienz des Unternehmens zur Vermeidung und Bewältigung von Krisen. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für KMU...