Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Goldblum and Partners ist eine Anwalts- und Steuerberatervereinigung. Der Name für unsere Kanzlei wurde vom Rechtsanwalt Herrn Mark Goldblum gegeben. Er spezialisiert sich auf Kartell-Regelung (Heinrich Heine Universität Düsseldorf).
Privatpraxen, die bis zum Jahre 2007 funktionierten, wurden unter einer Marke vereinigt. Das Ziel einer solcher Vereinigung war es, die Betreuungsqualität zu verbessern. Jetzt haben alle Kunden, die sich an uns wenden, eine Möglichkeit, Dienstleistungen im Rahmen verschiedener Fachrichtungen zu bekommen.
Als unsere Hauptmission sehen wir die Förderung der Herausbildung vom konkurrenzfähigen Markt von hochwertigen juristischen Dienstleistungen. Wir legen größten Wert auf zufriedene Kunden. Wir streben danach, die besten westlichen Erfahrungen zu verwenden, was samt unseren Kenntnissen uns erlaubt, vortreffliche Ergebnisse für unsere Kunden zu erreichen.
Dank der Gründung solcher Partnerschaft können wir Betreuung in folgenden Ländern anbieten:
Deutschland
· Ausländerrecht
· Körperschaftsrecht
· Immobilienrecht
· Schiedsgerichtsbarkeit
· Debt Collection
· Bankrecht
· Steuerrecht
· Lizenzierung und Erhalt der Zulassung der selbstregelnden Organisationen (SRO-Zulassung)
Schweiz
· Ausländerrecht
· Körperschaftsrecht
· Schiedsgerichtsbarkeit
· Debt Collection
· Steuerrecht
· Lizenzierung und Erhalt der Zulassung der selbstregelnden Organisationen (SRO-Zulassung)
Belgien
· Ausländerrecht
· Körperschaftsrecht
· Schiedsgerichtsbarkeit
· Bankrecht
· Steuerrecht
Österreich
· Körperschaftsrecht
· Steuerrecht
· Schiedsgerichtsbarkeit
Ukraine
· Körperschaftsrecht
· Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung
· Steuerrecht
· Zollrecht
· Immobilienrecht
· Arbeitsrecht
Wir versuchen Probleme unserer Kunden tief zu ergründen. Alle unsere Anwälte haben Berufserfahrung in verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Wenn Sie ein Problem haben, haben wir eine Lösung parat!