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Graf Treuhand GmbH

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Graf Treuhand GmbHposted an update4 June
Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum, Sylvia Böhme – 25 Jahre bei Graf Treuhand Wir sagen Sylvia Böhme aus unserem ORGA - Team für die lange, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit herzlichen Dank. Wir freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre der Zusammenarbeit.
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Graf Treuhand GmbHposted an update24 April
Spreewaldmarathon 2024 Rund 11.000 Sportlerinnen und Sportler haben in diesem Jahr am traditionellen Spreewaldmarathon, der größten Breitensportveranstaltung in Brandenburg teilgenommen. Gestartet wurde in diesem Jahr in den Spreewaldorten Burg, Lübbenau, Goyatz und Straupitz. Neben dem eigentlichen Marathon und verschiedenen Laufstrecken konnten die Teilnehmenden auch verschiedene Strecken mit dem Rad absolvieren, Walken, Wandern, Skaten oder Paddeln. Viele Sportlerinnen und Sportler absolvie...
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Graf Treuhand GmbHposted an update24 April
Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 EStG - keine Besteuerung der Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Einkünfte, Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe Auf unserer Homepage finden Sie hierzu weitere aktuelle Informationen: https://www.graf-treuhand.de/aktuelles/detail/betriebsaufgabe-isd-16-estg-keine-besteuerung-der-einnahmen-aus-insolvenzanfechtung-als-nachtraegliche-einkuenfte-rueckwirkung-auf-den-zeitpunkt-der-betriebsaufgabe/ Schauen Sie gern mal vorbei.

Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 EStG - keine Besteuerung der Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Einkünfte, Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Nach derzeitiger Praxis berücksichtigen die Finanzämter betrieblich veranlasste Anfechtungseinnahmen bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, deren gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig eingestellt ist, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung regelmäßig als steuerpflichtige nachträgliche Betriebseinnahmen i.S.d. § 24 Nr. 2 EStG. Die auf die Anfechtungseinnahmen entfallende Einkommensteuer wird sodann als Masseverbindlichkeit festgesetzt. www.graf-treuhand.de
Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 EStG - keine Besteuerung der Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Einkünfte, Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

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Die Graf Treuhand GmbH ist eine spezialisierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Standorten in Dresden, Chemnitz, Berlin, Lübben und München. Neben der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen beraten wir Insolvenzverwalter in sämtlichen steuerlichen,...

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