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Neuigkeiten

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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.15. April 2013
Verletzt der Geschäftsführer seine ihm obliegende Verpflichtung gegenüber dem Sozialversicherungsträgern auf Abführung der Arbeitnehmeranteile, ist u.U. der Tatbestand des "Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen", § 266a StGB erfüllt. Der Geschäftsführer haftet dann persönlich für die nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung. Nach neuerer Rechtsprechung kann jedoch die Strafbarkeit entfallen, wenn der Geschäftsführer während der Insolvenzantragsfrist die Abführung de...
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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.15. April 2013
Der Geschäftsführer macht sich gegenüber der GmbH persönlich schadensersatzpflichtig, wenn er seine ihm intern gesetzte Vertretungsmacht überschreitet und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht. Auch eine persönliche Bereicherung, die dem Geschäftsführer nicht als Vergütung zusteht macht ihn schadensersatzpflichtig. So z.B. bei der Annahme von Schmiergeldern oder Privatreisen auf Geschäftskosten, Beschäftigung von Mitarbeitern zu privaten Zwecken. Hierher gehören auch die Haftungstatbes...
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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.15. April 2013
Die Haftung unterscheidet sich im Gründungsstadium und Nachgründungsstadium. Zu unterscheiden ist das Stadium der Vorgründungsgesellschaft (bis zur Unterzeichnung des notariellen Gesellschaftsvertrages) und das der Vorgesellschaft (ab Unterzeichnung des notariellen Gesellschaftsvertrages bis zur Eintragung im Handelsregister). Im Rahmen der Vorgründungsgesellschaft haftet grundsätzlich nur der Unternehmensinhaber,der Geschäftsführer ist hier bloßer Vertreter. Anders jedoch ab Zeitpunkt der Unte...
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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.15. April 2013
Die verdeckte Gewinnausschüttung meint Fallkonstellationen in denen dem Gesellschafter/Geschäftsführer, den Fremdgeschäftsführer kann dieses Problem nicht betreffen, Gewinne zufließen, die nach außen hin nicht als solche Gewinnausschüttungen bezeichnet sind. Stellt sich z.B. nach einer Prüfung des Finanzamtes heraus, dass die Bezüge des Geschäftsführers nicht angemessen sind, wird in Höhe der Unangemessenheit eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen, die an die GmbH zurückzuzahlen ist. Die ...
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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.15. April 2013
Jens Gruchot kann seit 1986 Erfahrungen in Führungs- positionen aufweisen und war selbst als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen tätig. Herr Jens Gruchot ist seit 2005 als Unternehmensberater tätig, ist im KFW-Mittelstandsbank Beraterpool gelistet und führt auch Gründercoaching, Runder Tisch und Turn Around Beratung durch.
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Gruchot & Partnerhat einen Beitrag geschrieben.28. Februar 2013
Durch die jahrelange Tätigkeit in und mit mittelständischen Unternehmen konnte Gruchot & Partner ein fundiertes Wissen aneignen, was an die Kunden aus dem Mittelstand, durch Coachings und spezielle Unternehmensberatung, weiter gegeben wird. Dazu Zählen Maßnahmen zum Zwecke der Existenzgründung, der Optimierung von Firmenstrukturen und auch der Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt von Gruchot & Partner ist die Sanierung von Firmen in der Krise. Eine gute umfass...

XING empfiehlt folgende Unternehmen:

Sanierung / Konsolidierung Operatives Management Vertriebsstrategien entwickeln Vertriebsmannschaft coachen Kommunikationsanalyse und –training Einführung und/oder Optimierung von Qualitätsmanagementsystemen Führungskräfte Potentialanlyse und Führungskräfteentwicklung Gründercoaching KFW-Mittelstandsbank Beraterpool für –...

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