Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
HAMMERSENs ist seit rd. 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen zur Auslagerung von Geschäftsprozessen, den regulatorischen Anforderungen des Bank- und Zahlungsdiensteaufsichtsrechts sowie des Datenschutzes tätig.
Referenzen
· rd. 666 aufsichts- und datenschutzrelevante Mandate (zwischen 2005 und 2019) aus dem Finanzdienstleistungsbereich
· Datenschutz-Audits
· Gremienarbeit (Aufsichtsrat, Kundenbeirat etc.)
· IT-Sicherheit
Expertise HammerseNs
· Kredit- und datenschutzrechtliche Gestaltung von Auslagerungsverträgen zum Issuingprocessing im Kreditkartengeschäft (technisches und Service-Processing)
· Beratung zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen gem. 25b KWG
· Übernahme der Abstimmungsarbeit mit der BaFin und den zuständigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zu einzelnen Fragestellungen
· Anfertigung verschiedener datenschutzrechtlicher Stellungnahmen insbesondere zu Zulässigkeit von Auslagerungen, Karteninhaberanträgen, Mitarbeiterdatenschutz; Melde- und Informationspflichten
· Erstellung verschiedener Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
· Erstellung von Concierge-Verträgen
· Erstellung von Verträgen mit EU-Standardvertragklauseln
· Outsourcingverträge für Processoren mit US-amerikanischen Dienstleistungsunternehmen (Fraud-Prevention, Safe-Harbor-Problematik)
· Erstellung von Geschäftsbesorgungsverträgen mit US-Amerikanischen Dienstleistern
· Erstellung und Beratung von Gruppenversicherungsverträgen zur Ausstattung von Kreditkarten mit Versicherungsprodukten mit inländischen und ausländischen (EU und außerhalb des EWR) Versicherungsunternehmen
· Anfertigung verschiedener Lizenzvereinbarungen mit US-amerikanischer Kartenorganisation
· datenschutzrechtliches Gutachten über die Zulässigkeit der Einführung der US-amerikanischen Produkte „TransFort“, „RiskFort“ und „Falcon“ für Kreditinstitute
· Datenschutzrechtliche Verfahrensbestimmungen für das „3D-Secure“ Sicherheitsverfahren der Kreditkartenorganisationen MasterCard und Visa für Online-Einkäufe
· Datenschutzrechtliches Gutachten über die Zulässigkeit des Datenaustausches mit Schwerpunkt § 4b BDSG für amerikanische Dienstleister
· Anfertigung von Datenschutzkonzepten zur Datenarchivierung und Datenspeicherung
· Konzepterstellung zum Missbrauchspool
· Datenschutzrechtliche Due-Diligence-Prüfungen,
· Abstimmung und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Einführung neuer Produkte
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Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite https://www.hammersens-legal.com/