Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Wir bieten Unternehmensberatung für Informationstechnologien an. Dies ist ein weit gefächertes Gebiet. Es beginnt bei der Planung für einen Webauftritt, Beratung zu infrastrukturellen Änderungen des Netzwerkes bis hin zum Datenschutz.
Datenschutz ist eine Selbstverständlichkeit
Alle sehen Datenschutz als eine Selbstverständlichkeit an… wenn es um ihre eigenen Daten geht, die bei anderen gespeichert werden. Aber wie ist es im eigenen Unternehmen? Wie ist es dort um den Datenschutz bestellt?
Wir beraten Sie in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Hier zu analysieren wir Ihre Arbeitsabläufe und die eigesetzte Technik. Wir zeigen Ihnen dann Möglichkeiten, mit denen Sie den Datenschutz sinnvoll im Unternehmen umsetzen können. Sie selbst entscheiden, ob Sie diesen Vorschlag annehmen, oder ob wir eine andere Lösung ausarbeiten sollen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Wenn Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt haben, können Sie uns zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten ernennen.
Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten
Wir unterstützen interne Datenschutzbeauftragte bei der Durchführung Ihrer Aufgaben. Hierzu zählen zum Beispiel die Durchführung von Schulungen oder das Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses.
Vorabkontrollen
Das gesetz verlangt für bestimmte Verfahren eine Vorabkontrolle. Dies bedeutet, dass die Kontrolle stattfinden muss, bevor das Verfahren zum Einsatz kommt. Im folgenden sind ein paar Punkte aufgeführt, die eine Vorabkontrolle erforderlich machen. Sollten Sie feststellen, dass Sie ein solches Verfahren bereits bei Ihnen aktiv ist, obwohl keine Vorabkontrolle durchgeführt wurde, dann sollten Sie uns schnellstens kontaktieren.
Softwareprüfung (vor Inbetriebnahme)
In Software bzw. Programmen oder auch App's werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet. In einem solchen falle, muss die Software vor Inbetriebnahme durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft werden. Eine solche Überprüfung nennt man Vorabkontrolle. Wir führen für Sie solche Vorabkontrollen gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch.
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung unterliegt ebenso der Vorabkontrolle, die bestimmte Software. Dies liegt darin begründet, weil die Videoüberwachung sehr stark die Persönlichkeitsrechte einschränken kann und auch zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle missbraucht werden kann. Haben Sie eine Videoüberwachung in Betrieb, die nicht durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft wurde?
» kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Anlage prüfen können, damit Sie diese weiter betreiben dürfen.
Medizinische Daten
Medizinische Daten werden als besonders vertraulich bzw. schützenswert eingestuft. Im Gesetz werden diese als besondere Arten personenbezogener Daten bezeichnet. Wenn Sie medizinische Daten auf einem Computer verarbeiten, dann ist in jedem Falle eine Vorabkontrolle durch einen Datenschutzbeauftragten erforderlich. Wir führen diese Prüfungen gern für Ihre Arztpraxis, Ihren Pflegebetrieb oder Ihr Unternehmen durch.