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Jerg und Partner PartG mbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

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Gestern wurde offiziell beschlossen, dass die Abgabefrist der Grundsteuererklärungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert wird. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne jederzeit an grundsteuer@jergpartner.de wenden!
Ab 01. Juli 2022 beginnt der Zeitraum für die Grundsteuererklärungen! Auf unserer Homepage stehen für unsere Mandanten Checklisten bereit. Das Bundesmodell wird nicht von allen Bundesländern angewandt. Entsprechend stellen wir für die abweichenden Modelle der Bundesländer (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) separate Checklisten zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden: grundsteuer@jergpartner.de

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