Über uns

Jörg Folten Immobilien e.K.

Cover Image

Über uns

Jörg Folten Immobilien e.K. 

Dürfen wir uns vorstellen?

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung liegt vor.

Die Erlaubnis wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Leer, Rathausstr. 1, 26789 Leer, am 16.06.2004 erteilt.Gegenstand der Erlaubnis ist: Vermittlung des Abschlusses Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen. Weiterhin mit Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen einschließlich der Übernahme von Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Steckbrief

Branche

  • Immobilien