Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Rentenberater und Rechtsbeistände für Sozialversicherungsrecht vertreten Mandanten vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht (rechtsanwaltsähnlich tätig):
· Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung,
· Ablehnung Schwerbehinderung, Merkzeichen G,
· Ablehnung Krankengeld,
· Ablehnung Arbeitsunfall, Berufskrankheit,
· Ablehnung Reha oder Umschulung,
· Ablehnung Opferentschädigung,
· Ablehnung Impfschäden,
· Statusverfahren: Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Katalogberufe § 2 SGB VI wie selbständige Lehrer, Handwerksmeister, Physiotherapeuten etc.,
· Überzahlungsfälle aus fehlendem Zuschuss zur Krankenversicherung, Einkommensanrechnung, Hinzuverdienst, § 31 FRG
· Antrag auf einkommensgerechte Beitragserhebung,
· Antrag auf Stundung (Ratenzahlung)
· Prüfen von Rentenbescheiden, FRG-Prüfung,
· Antrag Rente wegen Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Schwerbehinderung
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