Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
PRIVATABRECHNUNG SEIT ÜBER 25 JAHREN
Alle Informationen im Detail: http://www.koelner-abrechnungsdienst.de/ Unsere Privatliquidation nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine durch uns nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation bzw. Abrechnung erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen IGel oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.
Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation
Natürlich ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt, gemäß § 87 Abs. 2 SGB V. Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
IMPRESSUM (Link auf Webseite):
Kölner Abrechnungsdienst Heiartz & Vogel oHG
Flachsweg 2
50933 Köln
Tel.: 0221 / 9486 49 - 0
Fax: 0221 / 9486 49 - 99
E-Mail: info@kad-koeln.de
Vertretungsberechtigte
Hans Peter Vogel
H & V Beteiligungen UG
Inkassozulassung, Amtsgericht Köln
Handelsregister und die entsprechende Registernummer
Amtsgericht Köln, HRA 14502