Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Am 01. März 2014 hat die von den Rechtsanwälten Dr. Wolfgang Petereit, Karl-Otto Armbrüster, Kai Hußmann, und Dr. Stefan Roßkopf gegründete neue Partnerschaftsgesellschaf:
Dr. Petereit, Armbrüster & Partner mbB Rechtsanwälte
ihre anwaltliche Tätigkeit aufgenommen.
Wir freuen uns auf die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in der neuen Partnerschaftsgesellschaft.
Ihr bisheriger Vertragspartner, die Kanzlei Dr. Petereit & Armbrüster, besteht fort und wird alle bisher erteilten Mandate in der bewährten Weise bis zu deren Erledigung bearbeiten.
Die Historie der Kanzlei Dr. Petereit & Armbrüster beginnt mit der Gründung im Jahr 1978 durch den Seniorpartner Dr. jur. Wolfgang Petereit in Mainz. Seit 1980 wurde die Kanzlei gemeinsam mit dem Sozius Justizrat Karl Otto Armbrüster, erfolgreich aufgebaut.
In der neuen Partnerschaftsgesellschaft, die am 01. März 2014 gegründet wurde, sind neun spezialisierte Anwälte und Anwältinnen, unterstützt von über 45 Mitarbeitern, in allen Sparten des Zivil‑, Wirtschafts‑ und Insolvenzrechts bundesweit tätig.
Neben unserem Sitz in Mainz bestehen auch Kooperationen mit Kanzleien in Berlin und Leipzig. Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten vor allen Amts‑, Land‑ und Oberlandesgerichten.
Bei erb‑ und familienrechtlichen Streitigkeiten sowie im Bereich des Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen zeitgemäße alternative Schlichtungsverfahren an, um langfristige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden.
Sowohl in Einzelfragen als auch bei der Lösung von komplexen Aufgaben können unsere Mandanten auf eine sachkundige Unterstützung bauen. Bei Bedarf steht Ihnen ein Team von Anwälten aus unserem Hause quasi als eigenständige externe Rechtsabteilung zur Verfügung.
Besonderen Wert legen wir auf eine kompetente und vorausschauende Beratung auch auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung. So können Rechtsstreitigkeiten oft bereits im Vorfeld vermieden werden.
Unsere gewachsenen Kontakte und Kooperationen nutzen wir, um mit persönlichem Engagement exakt auf unsere Mandanten zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. Selbstverständlich bilden wir uns regelmäßig fort, denn die genaue Kenntnis aktueller Rechtsentwicklungen ist entscheidend für den Erfolg unserer Mandanten.
Die individuelle Beratung und der persönliche Kontakt sind uns Anliegen und Verpflichtung. Ein offener und konstruktiver Dialog ist die unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit.
Rechtsgebiete
· Deutsch-polnischer Rechtsverkehr
· Polsko-niemiecki obrót prawny
· Erbrecht und Unternehmensnachfolge
· Gesellschafts‑ und Handelsrecht
· Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht
· Grundstücks‑ und Immobilienrecht
· Insolvenzberatung / Unternehmensberatung in der Krise
· Miet‑ und Wohneigentumsrecht