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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.1. Oktober 2025
✨ Wir haben Grund zu feiern! ✨ Seit 5 Jahren gehört Emily Holzwarth zu unserem Team bei Kromer Immobilien – mit Herz, Engagement und voller Leidenschaft. 💐🏡 Wir sagen DANKE und freuen uns auf die nächsten 5 gemeinsamen Jahre! 🥂💙
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.26. August 2025
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort Immobilienmakler/innen (m/w/d) und Assistenz der Geschäftsleitung (m/w/d). Informiere Dich jetzt unter kromer-immobilien.de/karriere/ Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.12. Dezember 2023
🏠 2- Familien-Doppelhaushälfte 📍Stuttgart 🏗 Baujahr 1953 🛋 Wohnfläche ca. 141 m² Grundstücksfläche: 828 m² 🛌 7 Zimmer Neue Einbauküche 🛁 2 Badezimmer 2 Kellerräume 2 Garagen mit Wallbox Bei Interesse schicken wir gerne ein ausführliches Expose zu. Wir freuen uns auf eure Kontaktaufnahme
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.9. Dezember 2021
Alles wichtige zum Thema Immobilienverrentung finden Sie in unserem neuen Video. Haben Sie Fragen dazu? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

Immobilienverrentung bei Immobilien - was muss ich beachten?

Die Frage stellt sich immer wieder – was mache ich mit meiner Immobilie im Alter? Möchten Sie in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben und dafür monatlich Geld in Form einer Rente erhalten? Dann sollten Sie über die Option einer Immobilienverrentung nachdenken. Gerade für ältere Menschen, die keinen Erben haben oder wenig Rente erhalten, ist dies eine überaus denkbare Option. Ganz wichtig ist, dass Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eintragen lassen. Immer mehr Unternehmen bieten diese Form der Altersfinanzierung an. Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung. Zu den gängigsten Modellen gehören neben Nießbrauch / Wohnrecht und Leibrente auch die Rückmiete, der Teilverkauf und die Umkehrhypothek. Als erste Option möchten wir Ihnen die Variante der Leibrente vorstellen. Viele ältere Menschen erhalten eine geringe Rente und möchten diese aufbessern. Hierfür können Sie Ihre Immobilie verkaufen und erhalten eine Einmalzahlung oder eine lebenslange bzw. begrenzte monatliche Zahlung. Wichtig ist hier, dass Sie sich das Wohnrecht oder das Nießbrauchrecht im Grundbuch sichern. Doch was ist hier der Unterschied? Beide Varianten sind Nutzungsrechte, die sowohl für die gesamte Immobilie als auch für einzelne Räumlichkeiten festgelegt werden können. Der größte Unterschied liegt darin, dass Sie bei einem Wohnrecht die Immobilie nur selbst bewohnen können. Bei einem Nießbrauchrecht besteht zudem die Möglichkeit die Immobilie komplett oder teilweise zu vermieten. Wenn Sie allerdings das Nießbrauchrecht besitzen, müssen Sie sich im Klaren sein, dass Sie für die Erhaltungskosten der Immobilie aufkommen müssen. Die Nebenkosten wie Grundsteuer, Abwassergebühren sowie weitere Lasten müssen von Ihnen getragen werden. Nur eine Modernisierung der Immobilie fällt in den Verantwortungsbereich des neuen Eigentümers. Bei einem lebenslangen Wohnrecht muss der neue Eigentümer für den größten Teil der Kosten aufkommen. Beide Arten der Leibrente müssen versteuert werden. Bei einem Wohnrecht müssen die Einnahmen in Form von Rente versteuert werden, beim Nießbrauch sind es die Mieteinnahmen, die der Verkäufer erhält. Lassen Sie sich beraten, welche Option für Sie die bessere ist. Das Nutzungsrecht wir dann in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Wenn ein solches Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen wird, wird sich der Kaufpreis jedoch deutlich reduzieren. Eine weitere Möglichkeit der Verrentung ist der Teilverkauf der Immobilie. Hier entscheidet der Verkäufer selbst wie hoch der Anteil sein soll, den er verkaufen will – es gilt jedoch eine Obergrenze von 50 %. Somit ist der Käufer nicht in der Mehrheit und dient eher als stiller Teilhaber. Dieses Modell hat jedoch einen kleinen Haken. Für die weitere Nutzung seines Eigenheims, muss der Verkäufer eine Art Miete zahlen. Je höher der verkaufte Anteil ist, desto mehr Miete muss der Verkäufer zahlen. Bei dieser Variante ist der Verkäufer weiterhin für alle Instandhaltungskosten verantwortlich. Der Verkäufer kann die Immobilie selbstnutzen oder vermieten. Die Möglichkeit, dass der Verkäufer seine Anteile zurückkauft, besteht. Meistens haben die Erben zudem ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie. Eine weitere Variante ist die Umkehrhypothek. Bei dieser Option, belastet der Eigentümer seine Immobilie mit einem Kredit. Dieses Geld erhält der Eigentümer dann entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Zusatzrente. Vertraglich wird dann der Zeitpunkt der Kreditrückzahlung festgelegt. Hierfür wird dann in der Regel der Verkaufserlös der Immobilie benötigt. Die Vorteile bei dieser Option sind, dass Sie weiterhin Eigentümer der Immobilie sind. Die monatliche Auszahlung des Kredits ist für Sie steuerfrei. Bei einem Todesfall können die Erben entscheiden, ob Sie den Kredit übernehmen möchten. Beachten Sie jedoch, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn Sie die Immobilie frühzeitig wieder auslösen. Die monatlichen Auszahlungen gelten nicht lebenslang. Beachten Sie bei dieser Variante, dass Sie das Geld am Ende wieder zurückzahlen müssen. Das Verrentungsmodell der Rückmiete ist im Vergleich zu den anderen Varianten umgekehrt. Denn hier zahlt der ehemalige Eigentümer eine monatliche Miete an den Käufer, welcher nun als Vermieter gilt. Der Vermieter kann bei dieser Option dem ehemaligen Eigentümer, also dem Mieter, nicht kündigen. Bei dieser Variante erhalten die Verkäufer einen Verkaufserlös zum fast vollen Marktwert. Allerdings kann es sein, dass er über einen langen Zeitraum Miete zahlen muss. Die Miete kann wie bei einem „normalen“ Mietverhältnis steigen. Die Instandhaltungskosten übernimmt der neue Eigentümer. Am Ende müssen Sie selbst entscheiden, welche Kompromisse Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie eingehen wollen. Die aktuelle Lebenssituation spielt bei der Entscheidung eine entscheidende Rolle. Lassen Sie sich dementsprechend rechtssicher beraten und treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen.youtube.com
Immobilienverrentung bei Immobilien - was muss ich beachten?
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.22. November 2021
*** NEU NEU NEU *** Wir verkaufen eine gut aufgeteilte 4,5- Zimmer- Wohnung in Ludwigsburg. 📍 Ludwigsburg, Schlösslesfeld 📐 107 m² 🏠 Baujahr 1979 🌡 Gas Energieeffizienzklasse C Energiekennwert 94,8 kWh/(m²*a) 📃 Leerstehend 💰439.000 € 🚗 Stellplatz 20.000 € Käuferprovision 3,213 % inkl. gesetzlicher MwSt. Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne ein Exposé zu. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.27. Oktober 2021
*** NEU NEU NEU *** 1- Zimmer- Appartement in der Stuttgarter Innenstadt zu verkaufen 📍 zwischen dem Heusteigviertel und Charlottenplatz 📐 32 m² 🏠 Baujahr 1968 🌡 Fernwärme Energieeffizienzklasse D Energiekennwert 112 kWh/(m²*a) 📃 Vermietet seit Oktober 2020 💰190.000 € 🚗 Stellplatz 25.000 € Käuferprovision 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne ein Exposé zu. Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.11. Oktober 2021
Wir verkaufen dieses Fachwerkhaus mit 2 Wohnungen in Großbottwar. - 111 m² verteilt auf 2 Wohnungen - Baujahr 1932 - Vermietet - Gaszentralheizung - Kaufpreis - 349.000 € Gerne schicken wir Ihnen ein ausführliches Expose zu. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.4. Oktober 2021
*** Zu Verkaufen *** Wir verkaufen eine gut eingeführte Gaststätte mit Fremdenzimmern und 2 Wohnungen in Walldürn im Odenwald. Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage ein ausführliches Expose zu. Wir freuen uns über Ihre Nachrichten über Xing, via Mail an info@kromer-immobilien.de oder telefonisch unter der 07141 48 70 809
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.1. Oktober 2021
*** Toller Ausblick über Stuttgart *** Demnächst verkaufen wir eine 2- Zimmer- Wohnung in der Stuttgarter Innenstadt - Nähe Olgastraße - 60 Quadratmeter - 2 Zimmer - Kernsaniert 2016/17 - Bezugsfrei ab Ende 2022 Kaufpreis 399.000€ Provision 4,165 % inkl. MwSt Bei Interesse können Sie sich gerne unter der 📞 07141 4870809 melden. Oder Sie schreiben uns eine Mail 💻 an info@kromer-immobilien.de Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Kromer Immobilienhat einen Beitrag geschrieben.24. September 2021
Unser neuer Blogbeitrag zum Thema Erbschaftssteuer in online. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns ! https://www.youtube.com/watch?v=Rdq1U9cbtQQ

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien – was muss ich beachten?

Wer erbt muss dieses Erbe grundsätzlich auch versteuern.. Achten Sie darauf, dass Sie sich über die gesetzlichen Freibeträge im Klaren sind. Sie bezahlen dann nur die Steuer nachdem der Freibetrag abgezogen wurde. Wie hoch sind Erbschaftssteuer Freibeträge und wie werden diese berechnet? Das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) sieht vor, dass Ehegatten/ Lebenspartner sowie Kinder eines Verstorbenen geringer besteuert werden als weitere Verwandte bzw. nicht verwandte Erben. Die Freibeträge sind wie folgt festgesetzt und staffeln sich je nach Verwandtschaftsgrad: Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Kinder, Stief- und Adoptivkinder: 400.000 Euro Enkelkinder: 200.000 Euro Eltern und Großeltern: 100.000 Euro Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder: 20.000 Euro Nicht mit dem Erblasser verwandte Personen: 20.000 Euro Wenn das Erbe jedoch unter diese Grenze liegt, muss der Erbe keine Steuern zahlen. Doch die nächste Wichtige Frage ist noch offen: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Alles was über dem Freibetrag liegt, muss versteuert werden. Hier gibt es jedoch keine allgemeine Antwort zu. Das Finanzamt ordnet die Erbschaftssteuer einer bestimmten Steuerklasse zu. Wieder im Focus steht, dass die Kinder sowie der Ehepartner / Lebenspartner begünstigt werden, indem Sie in die Steuerklasse I fallen. Je nach Verwandtschaftsgrad ändert sich die Steuerklasse. Wann wird die Erbschaftssteuer fällig? Grundsätzlich kann man sagen, dass die Erbschaftssteuer dann anfällt, wenn jemand stirbt und Sie am Nachlass beteiligt sind. Das Finanzamt wird vom zuständigen Standesamt über jeden Todesfall informiert. Jeder Erbe, muss seine Erbschaft dann im nächsten Schritt innerhalb von 3 Monaten an das Finanzamt melden. Wie wird die Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnet? Das Finanzamt errechnet den Verkehrswert der Immobilie anhand von Standardverfahren aus. Bei dieser Berechnung fällt der Verkehrswert jedoch oft höher aus, als der eigentliche Wert der Immobilie. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Wert der Immobilie durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Das Finanzamt muss solche professionellen Gutachten anerkennen. Ob eine Erbschaftssteuer für die Immobilie anfällt, hängt von den folgenden Faktoren ab: -Wie ist der Verwandtschaftsgrad -Art der Verwendung / Nutzung -Verkehrswert Gelten bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien andere Regelungen? In der Tat gibt es zwei Sonderregelungen in Bezug auf die Erbschaftssteuer bei Immobilien. Es gibt eine Sonderregelung für vermietete Wohnimmobilien, denn hier besteuert der Staat nur 90 % des ermittelten Verkehrswert der Immobilie – wenn diese zum Zeitpunkt des Erbens vermietet ist. Wird eine Immobilie von Erblasser selbst bewohnt und an den Ehe- Lebenspartner oder an die Kinder vererbt gelten auch Sonderregelungen bzw bestimmte Auflagen müssen erfüllt sein. Die Immobilie darf nicht größer als 200 m² sein. Ist die Immobilie größer, muss die Wohnfläche welche über 200m² hinausgeht versteuert werden. Außer, der Freibetrag ist noch nicht ausgeschöpft. Die größte Auflage ist allerdings, dass der Begünstigte die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen muss bevor er diese veräußern kann. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, fällt die Erbschaftssteuer im nachhinein an. Was passiert, wenn meine geerbte Immobilie mit Schulden belastet ist? Es ist so, dass nicht nur der vorhandene Vermögenswert, sondern auch die damit verbundenen Grundschulden bzw. die Verbindlichkeiten vererbt werden. Wenn die Schulden hoch sind, hat der Erbe die Möglichkeit das gesamte Erbe auszuschlagen. Die Erbschaftssteuer muss nur von dem bereits abbezahlten Teil der Immobilie beglichen werden. Kann man die Erbschaftssteuer auf Immobilien ganz umgehen? Die Erbschaftssteuer kann umgangen werden, indem rechtzeitig mit der Übertragung des Erbes begonnen wird. Hierbei geht es zum Beispiel um eine Schenkung an den Ehe- / Lebenspartner oder an das Kind. Schenkungssteuern werden hier in der Regel nicht erhoben. Bei dieser Regelung gilt dann nicht die Auflage, dass der Erbe die Immobilie mindestens 10 Jahre bewohnt. Auch vor Ablauf dieser Zeit, kann der Erbe aus der Immobilie ausziehen ohne dass eine Erbschaftssteuer ansteht. Natürlich müssen die beteiligten Personen selbst entscheiden welche Option am besten zu Ihnen passt. Es kann sich für den Erblasser lohnen, das geerbte Haus selbst zu bewohnen. Eine weitere Alternative die Immobilie mir Wohnrecht zu vererben oder zu verschenken. So ist der zukünftige Erblasser nicht mehr der Eigentümer der Immobilie besitzt aber weiterhin, bis zum Lebensende das uneingeschränkte Wohnrecht.youtube.com
Die Erbschaftssteuer bei Immobilien – was muss ich beachten?

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