Gericht stärkt Wunsch- und Wahlrecht - Lebenshilfe NRW
Landessozialgericht NRW gibt Klägerin Recht, sich den Nahbereich mit eigenes Muskelkraft mittels Therapierad zu erschießen. Das Gericht stärkte so das Wunsch- und Wahlrecht der Klägerin gegenüber der beklagten Krankenkasse.www.lebenshilfe-nrw.de