Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
LEGALE de vertritt sowohl die Interessen deutscher Unternehmen und Privatpersonen, als auch italienischer.
Für unsere Mandanten ist es gut zu wissen, dass es mit unserer Kanzlei einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Italien gibt.
Unseren Mandanten steht ein einziger Ansprechpartner zur Verfügung, auch bei grenzüberschreitendem Sachverhalt!
Informieren Sie sich ausführlich auf unserer Homepage und lesen Sie zu einzelnen Themen mehr in der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort erhalten Sie viele nützliche Informationen zu häufig nachgefragten Themen. Natürlich können wir nicht alle denkbaren Bereiche hier darstellen und behandeln. Deshalb fragen Sie uns, sollte "Ihr" Thema nicht dabei sein!
Denn wir wollen Ihr professioneller Ratgeber für italienisches Recht sein!
Italienisches Recht ist seit über 20 Jahren der Schwerpunkt der Kanzlei LEGALE de
Dafür steht auch das eingetragene Markenzeichen bestehend aus dem italienischen LEGALE (für Anwalt) und de (für Deutschland). Die bei LEGALE de tätigen Rechstanwälte beraten und vertreten Mandanten in allen zivilrechtlichen Themen, die deutsches und italienisches Recht und das Zusammenspiel zwischen italienischem und deutschem Recht betreffen. Das kann italienisches Erbrecht ebenso sein wie italienisches Eherecht, italienisches Immobilienrecht oder italienisches Handelsvertreterrecht, aber auch italienisches Prozessrecht, und anderes mehr mit grenzüberschreitendem Bezug.