Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
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Für Mitglieder leisten wir ganzjährig Hilfe in Steuersachen bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 18.000,--/36.000,-- € im Jahr nicht übersteigen, beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG, der Eigenheimzulage und §§ 3 und 4 Investitionszulagengesetz 1999