Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Stadt Wetzlar hat viel zu bieten. Auch als Arbeitgeberin! Rund 1.000 Stellen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wetzlar arbeiten zum Beispiel im Bürgerbüro oder im Jugendamt in engem Kontakt mit Menschen, wickeln im Baubereich Projekte ab oder beweisen analytisches Denken im Finanzbereich. Diese Vielfalt können nur wenige andere Arbeitgeber bieten. Dafür erwarten wir aber auch etwas: überdurchschnittliche Neugierde, Offenheit und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen und Veränderungen aktiv mitzugestalten.
Wer Verantwortung übernehmen will, braucht Sicherheit.
Die Stadt sorgt für ihre Beschäftigten. Sie setzt sich für Vielfalt und Toleranz, eine chancengerechte Arbeitswelt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Gesundheit am Arbeitsplatz ein.
Wer eine Familie gründen will, muss Verantwortung übernehmen und möchte sich sicher fühlen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen diese Sicherheit in hohem Maße. Die Beschäftigten der Stadtverwaltung können ihre Arbeitszeit familienfreundlich gestalten und auf Wunsch auch wieder voll einsteigen. Alle Arbeitsplätze der Stadt Wetzlar befinden sich im Stadtgebiet, so dass der Freizeitwert und der Erholungseffekt der Stadtlandschaft von den Beschäftigten direkt genutzt werden kann.
Wir bieten Ihnen
· flexible Arbeitszeiten
· teamorientiertes Arbeiten
· zusätzliche Altersvorsorge
· familienfreundliche Arbeitszeiten
· Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
· fachbezogene Qualifikationen und hausinterne Fortbildungen
· Gesundheits- und Vorsorgeangebote
· ein aktives Eingliederungsmanagement
· sportliche Aktivitäten
· Hilfe bei der Wohnungssuche
Wir ermöglichen Teilzeitbeschäftigung in verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Alle Stellen sind grundsätzlich teilbar, auch Führungspositionen. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre zeitlichen Möglichkeiten beim Wiedereinstieg nach einer Beurlaubung, soweit es der Arbeitsbereich zulässt. Für besondere Bedarfe kann – im Rahmen der tariflichen Regelungen – Sonderurlaub gewährt werden.