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Marihart-Kretzschmar Steuerberatunghat einen Beitrag geschrieben.Vor 2 Tagen
Umsatzsteuerrisiko bei Abrechnung von Mieten durch Hausverwaltungen: Die Abrechnung von Mieten durch Hausverwaltungen kann zu steuerlichen Stolpersteinen führen, wenn die Vertretungsverhältnisse in den Dokumenten unklar bleiben. Erfahren Sie im Beitrag, wie durch eine eindeutige Zurechnung der Vermietungsleistung die korrekte Trennung der Steuerschuld sichergestellt wird. Lesen Sie weiter: https://www.marihart.at/news/klienten-info/?art_id=2955
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Marihart-Kretzschmar Steuerberatunghat einen Beitrag geschrieben.9. Oktober
VwGH: Außergewöhnliche Belastung bei Sanierung eines Wohngebäudes: Sanierungskosten wegen Pilzbefalls können steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn das Gebäude andernfalls unbenutzbar geworden wäre. Dies hat der VwGH kürzlich bestätigt, verlangt jedoch einen Abzug für geschaffene Mehrwerte erneuerter Bauteile. Alle Details zu den Voraussetzungen und Grenzen des Urteils lesen Sie im aktuellen Beitrag: https://www.marihart.at/news/klienten-info/?art_id=2954
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Marihart-Kretzschmar Steuerberatunghat einen Beitrag geschrieben.25. September
BMF-Info entschärft Grunderwerbsteuer durch EuGH-Rechtsprechung: Aufgrund des EuGH-Urteils „Nova Iberomoldes“ entfällt die österreichische Grunderwerbsteuer (GrESt) bei bestimmten Anteilsübertragungen im Konzern – wie Einbringungen, Spaltungen oder Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften... Lesen Sie weiter: https://www.marihart.at/news/klienten-info/?art_id=2951
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Marihart-Kretzschmar Steuerberatunghat einen Beitrag geschrieben.18. September
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2026: Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12.2025 ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2026 erfolgen... Lesen Sie weiter: https://www.marihart.at/news/klienten-info/?art_id=2950
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Marihart-Kretzschmar Steuerberatunghat einen Beitrag geschrieben.14. August
Hauptwohnsitz​­befreiung – Verfügungsgewalt muss laut BFG in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen: Eine Ausnahme von der bei privaten Grundstücksveräußerungen regelmäßig anfallenden Immobilienertragsteuer (ImmoESt) liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt sind.... Lesen Sie weiter: https://www.marihart.at/news/klienten-info/?art_id=2942

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