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MiFID-Recorder

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MiFID-Recorder 

MiFID-Recorder

Der MiFID-Recorder ist die einfache, kostengünstige und zertifizierte Taping Lösung gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Demnach sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit BaFin Lizenz nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet telefonische oder per Video geführte Beratungsgespräche, sowie die damit in Verbindung stehende elektronische Kommunikation aufzuzeichnen und revisionssicher zu speichern. Im Rahmen der deutschen Umsetzung der Richtlinie findet sich diese Aufzeichnungspflicht in § 83 Abs. 3 WpHG wieder.Gemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO), sogenannte 34f Vermittler, zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Beratungsgespräche, sowie der weiteren elektronischen Kommunikation, verpflichtet.Sowohl die Beachtung der Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID II bzw. WpHG, als auch das Taping im Rahmen der FinVermV sind Bestandteile der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer des jeweiligen Unternehmens.Während die MiFID II bzw. WpHG Aufzeichnungspflicht eine Speicherdauer von 5 Jahren vorsieht, müssen die im Rahmen des FinVermV Tapings erstellten Aufzeichnungen sogar 10 Jahre aufbewahrt werden.

Steckbrief

Branche

  • Telekommunikation