Über uns

Monopolkommission

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Monopolkommission 

Dürfen wir uns vorstellen?

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht.

Die Stellung und Aufgaben der Monopolkommission sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und Postgesetz (PostG) geregelt.

Nach § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Daneben erstellt die Monopolkommission Sondergutachten zu regelmäßigen und ausgesuchten Wirtschaftssektoren und Wettbewerbsfragen.

Die Geschäftsstelle der Monopolkommission ist in Bonn. Dort beschäftigt die Monopolkommission einen wissenschaftlichen Stab zur Vorbereitung Ihrer Gutachten.

www.monopolkommission.de

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