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Parlamentsdirektion

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Die österreichische Bundesverfassung Artikel 30 Abs.3 B-VG überträgt die Unterstützung der gesetzgebenden Organe des Bundes sowie der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament der Parlamentsdirektion unter der Leitung des Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates. Die rund 470 MitarbeiterInnen garantieren den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und stellen Services für alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten zur Verfügung.

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Branche

  • Öffentliche Verwaltung

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