Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Hierzu sind alle Eigentümer von Flurstücken und Gebäuden in Deutschland verpflichtet eine Grundsteuererklärung im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 beim Finanzamt einzureichen.
Die neue Berechnungsgrundlage wird je nach Bundesland und Art des Flurstückes/Gebäudes unterschiedlich ermittelt. Stichtag für die Ermittlung sind die Verhältnisse zum 01.01.2022.
Nach Ab...
Wir bleiben immer auf dem aktuellsten Stand. Daran arbeitet unser gesamtes Team. Auch im Jahr 2022 wurden wir wieder von Wolters Kluwer zur „DIGITALEN STEUERKANZLEI“ ausgezeichnet. Damit die digitalen Möglichkeiten für unsere Mandanten stets verbessert und erleichtert werden.
Die reibungslose Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist uns wichtig. Darum investieren wir seit jeher in die Digitalisierung unserer Kanzlei und sind bereits zum 5. Mal von TOPDigi.Org mit dem „TOPDigital-Siegel“ ausgezeichnet worden. Seit der ersten Auszeichnung im Jahr 2018 haben wir uns stetig verbessert. Eine Auszeichnung, die uns bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und zukunftsrobust aufgestellt sind.
Auch für 2021 können Sie die Tagespauschale von 5 € für Home-Office-Tage geltend machen.
Für genauere Details steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Chantal Kuhn gerne zur Verfügung.
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Die Überbrückungshilfe IV kann aktuell für Januar bis März 2022 beantragt werden, soweit im jeweiligen Monat ein Umsatzrückgang von mindestens 30% vorliegt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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Reminder: Die Auszahlung der einmaligen steuerfreien Sonderzahlungen die bis zu 1.500 € betragen kann, läuft zum 31.03.2022 aus. Dieser sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer ist nicht von einer „direkten“ Betroffenheit durch die Krise abhängig. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Lohn—Kompetenzcenter gerne zur Verfügung.
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Fachkräftemangel kostet Unternehmen deutlich mehr als die Maßnahmen, diese zu beheben. Gründe hierfür sind nicht nur der demographische Wandel, sondern unter anderem auch die zunehmende Digitalisierung in mehreren Bereichen.
Wie Unternehmen es schaffen eine Arbeitgebermarke oder auch „employer branding“ zu generieren, erfahren Sie in der neuen Ausgabe unseres Infomagazins AKTIV STEUERN.
https://www.pfeifer-pfeifer.de/public/media/Aktiv%20Steuern%20Winter%2021%2022.pdf
Interessante Berichte und Tipps zu den Themen
- Fachkräfte finden
- Tipps zur Umsatzsteigerung
- Grundsteuer-Reform
- und noch einiges mehr
finden Sie ab sofort in unserer neue Winter-Ausgabe von Aktiv Steuern.
Zu finden ist das Infomagazin unserer Kanzlei auf unserer Website
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Viel Spaß beim lesen.
Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus decken den Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 ab. Die Frist für Anträge endet aktuell am 31.03.2022. Für unsere Mandanten prüfen wir weiterhin die laufenden Auswertungen, ob eine Antragsberechtigung besteht. Bei weiteren Rückfragen zu den Corona-Hilfen stehen Ihnen Josef Hörst und Jens Kraus gerne zur Verfügung.