Im Medienbereich häufen sich nach Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen die Beanstandungen der Abrechnungen sog. Freier Mitarbeiter.
Die aufgrund der zunehmenden Prüfungstiefe und -verhaltens entstehenden Probleme für Auftraggeber und Auftragnehmer sind im Ergebnis eine Einstufung als abhängige Beschäftigung und somit also Scheinselbständigkeit. Die damit verbundenen Nachzahlungsaufforderungen treffen vor allem die Auftraggeber.
Ein aktuelles Beispiel und Urteil dazu finden Sie hier:
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