Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Anwaltskanzlei STARK, MAYER, HEHR und KOLLEGEN ist eine etablierte, erfolgreiche Sozietät mit fünf Fachanwälten und Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Familienrecht.
Im Arbeitsrecht sind wir eine ausgesprochene Fachkanzlei mit traditioneller Spezialisierung auf das kollektive Arbeitsrecht. Außerdem vertreten wir in allen indiviualrechtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Darüber hinaus vertreten wir Arbeitnehmer, Führungskräfte, Fremdgeschäftsführer und Unternehmen in allen individualarbeitsrechtlichen Belangen.
Im Arbeits- und Familienrecht beraten und vertreten wir ausschließlich durch kompetente und erfahrene Fachanwälte.
Mit Erfahrung und Kompetenz stehen wir unseren Mandanten auch im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Erbrecht, Arzthaftungsrecht, im Miet- und Wohnungseigentümerrecht, im Verkehrsrecht und auch im Straf- und Ordungswidrigkeitenrecht beratend, wie auch im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung und Verteidigung an allen deutschen Gerichten bundesweit zur Seite.