Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Seit 1979 selbstständiger Rechtsanwalt, spezialisierte ich mich seit Mitte der Achtziger Jahre auf Grundstücks- und Immobilienrecht, insbesondere im Bereich des experimentellen Wohnungsbaus und neuer Bauherrenformen. Aus jener Zeit stammt meine Konzeption der Baugemeinschaft (1985), die später mannigfach als Vorbild von anderen Initiativen genutzt wurde. Als Basistreuhänder wirkte ich ab Mitte 1985 bei diversen Neubauvorhaben mit einem bemerkenswerten Betreuungsvolumen.
Nach meiner Zulassung als Notar Mitte 1989 wendete ich die gesammelten Erfahrungen in meinen Schwerpunkten nunmehr vorrangig als Notar an.
Eines meiner besonderen Tätigkeiten bestand in der Gründungsbetreuung neu gegründeter Baugenossenschaften in Berlin und später auch in Brandenburg.