Über uns

Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser

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Über uns

Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser 

Dürfen wir uns vorstellen?

LEISTUNGSSPEKTRUM

Die Kanzlei Moser steht für langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Sie ist spezialisiert auf das materielle Steuerrecht, das Finanz-Verfahrensrecht und Finanz-Prozeßrecht, das Steuerstrafrecht, das Recht der Außenprüfung und der Steuerfahndung. Sie zeichnet sich aus durch offensive, ergebnisorientierte und fundierte Herangehensweise an jede Beratung und jedes Mandat.

Die Kanzlei Moser berät und vertritt Sie kompetent in allen Steuersachen. Insbesondere in

* Betriebsprüfungen

* Fahndungsprüfungen

* Rechtsbehelfsverfahren

* finanzgerichtlichen Klage- und Revisionsverfahren

* finanzgerichtlichen Eilverfahren

* Vollstreckungsschutz gegenüber Finanzämtern

* Verteidigung im Steuerstrafverfahren

* Strafbefreiende Selbstanzeigen

u. v. m.

BERATUNG

Es gibt nahezu keinen Lebensbereich, der nicht vom Steuerrecht erfasst wird. Das Steuerrecht spielt überall eine Rolle, erst recht bei jedem Geschäft, das Sie tätigen, und ganz besonders, wenn Sie Ihr Unternehmen neu- oder umgestalten. Hier gilt es, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

Die Kanzlei Moser berät Sie kompetent und umfassend in allen Fragen und begleitet jeden Ihrer geschäftlichen Schritte, damit Sie vor teuren Überraschungen sicher sind.

STEUERLICHER RECHTSSTREIT

Als Unternehmer müssen Sie immer mit einer Betriebsprüfung rechnen. Hier gilt: Ohne Anwalt geht es nicht! Verlassen Sie sich dabei auf einen steuerlichen Spezialisten!

Auch wenn Sie sich gegen einen bereits ergangenen Steuerbescheid wenden möchten, führt die Kanzlei Moser für Sie das Einspruchsverfahren und insbesondere das Aussetzungsverfahren durch. Denn im Steuerrecht ist jeder Bescheid sofort vollziehbar. Daher kommt dem Schutz gegen die Vollstreckung entscheidende Bedeutung zu. Wer hier zu spät oder falsch handelt, riskiert oft die Existenz – obwohl er eigentlich im Recht ist.

Je zeitiger Sie richtig handeln, desto eher kommen Sie zu einem guten Ergebnis. So sparen Sie nicht zuletzt Kosten und vermeiden Fehler, die im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr geheilt werden können.

Die Kanzlei Moser steht Ihnen von Anfang an und jederzeit zur Seite. Die Reputation der Kanzlei ermöglicht es, Vertrauen aufzubauen und durch zielgerichtetes, erfahrenes Handeln für Sie das Beste zu erreichen.

Auch vor dem Finanzgericht vertritt die Kanzlei Moser Sie umfassend. Hierin hat sie seit Jahren Erfolg. Sie führt für Sie jedes Verfahren in jeder Instanz: Klageverfahren gegen Steuerbescheide, Aussetzungsverfahren, Einstweilige Anordnungen und Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

STEUERSTRAFVERFAHREN

Wenn die Steuerfahndung tätig wird, ist Vorsicht geboten, denn ein Steuerstrafverfahren besteht gleichzeitig aus einem strafrechtlichen und einem steuerlichen Ermittlungsverfahren. Hier ist Fachwissen im Steuerstrafrecht unverzichtbar und die Fähigkeit, beide Verfahren richtig zu koordinieren. Zwar hat man im Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht, steuerlich bleibt man jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Hier wie dort bedeutet eine falsche Herangehensweise irreparablen Schaden.

Die Kanzlei Moser geht jedes Steuerstrafverfahren aus der Erfahrung heraus zielstrebig an, um Sie effektiv zu verteidigen. Dabei wahrt sie die Balance zwischen Ihren steuerlichen Interessen und Ihren Interessen im Steuerstrafverfahren. Das Vertrauen, das die Kanzlei Moser bei der Steuerfahndung und den Strafsachenstellen besitzt, ermöglicht es ihr, Sie vor rigiden Maßnahmen zu schützen und bessere Ergebnisse zu erzielen.

DIE SELBSTANZEIGE

Zu den Spezialgebieten der Kanzlei Moser gehört selbstverständlich auch die strafbefreiende Selbstanzeige, mit der Sie ein Steuerstrafverfahren vermeiden können.

Dies ist aber nur möglich, wenn Sie der Steuerfahndung und gegebenenfalls auch anderen Tatbeteiligten zuvorkommen. Gibt es mehrere Tatbeteiligte, müssen alle zugleich handeln. Straffreiheit erlangen Sie nur, wenn Ihre Selbstanzeige rechtzeitig und insbesondere korrekt abgegeben wird.

Die Kanzlei Moser berät Sie umfassend über die Möglichkeiten der Strafbefreiung sowie die erforderlichen Maßnahmen und führt diese für Sie durch. Sie beschafft alle nötigen Informationen, fertigt Ihre Selbstanzeige und vertritt Sie auch danach gegenüber den Behörden.

STEUERLICHES HAFTUNGSRECHT

Wenn Sie als Geschäftsführer tätig sind und Ihre Gesellschaft Steuerschulden hat, müssen Sie mit persönlicher Haftung rechnen.

Die Kanzlei Moser hat nicht nur die Gesellschaft als Steuerschuldnerin im Auge, sondern schützt Sie auch vor der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner. Hier kommt es auf Verschuldensfragen an, die nur von einem erfahrenen Anwalt wirksam abgewehrt werden können.

BERUFSRECHT DER STEUERBERATER

Als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft berät und vertritt die Kanzlei Moser Sie in allen haftungs- und berufsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Steuerberaterkammern, vor dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof oder Zivilgerichten.

Auch in materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Fragen bei der Betreuung Ihrer Mandate steht die Kanzlei Moser Ihnen gerne – offen oder diskret – zur Seite.

KONTAKT

RA StB Christian Moser

Schloß Elbroich

Am Falder 4

40589 Düsseldorf

Tel.: +49 (0)211 / 170 57 808

Fax: +49 (0)211 / 170 57 809

Mobil: +49 (0)172 / 24 19 173

E-Mail: info[at]steuerrecht-moser.de

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