Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Das Sozialversicherungsrecht ist ein kompliziertes Geflecht von Gesetzen, Verfügungen und Bestimmungen. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.
Der Rentenberater hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Er ist unabhängig für Sie tätig, kann die Rechtslage Ihres Falles bewerten und diese vor dem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis muss der Rentenberater beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist seine Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.
Die Bedeutung der Rentenberater ist auch vom Deutschen Bundestag anerkannt:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“
(Bundestagsdrucksache 8/4277)