Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Vernetztes Denken ist im Sozialrecht wichtig. Wir halten uns an einen ganzheitlichen Beratungsansatz und denken nicht in Schubladen. Neben dem Rentenrecht sind ggf. auch Aspekte des Schwerbehindertenrechts, der Kranken-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung, u.a. zu berücksichtigen.
Ziel der Beratung / Vertretung ist die Optimierung des Leistungsansatzes aus den angesprochenen Bereichen im Sinne einer nachhaltigen optimalen Versorgung des Mandanten. Hierzu gehört auch Lösungsansätze bei auftretenden Problemen anzubieten. Oder auch zur Einholung einer Zweitmeinung und Chanceneinschätzung.
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Rentenberater verkaufen keine Versicherungen sondern beraten und vertreten Mandanten auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts.