Rentschler Steuerberatung seit 1950

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Neuigkeiten

Rentschler Steuerberatung seit 1950
Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.19. Mai 2020
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dies ist Branchen unabhängig.
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Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.15. April 2018
Durch Übernahme einzelner Kosten z.B. Kraftstoffkosten des Arbeitsnehmers („Zuzahlungen“), mindert sich der geldwerte Vorteil und somit der lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn. Voraussetzung für die Minderung des geldwerten Vorteils ist, dass die Kosten im Einzelnen umfassend dargelegt werden und entsprechende Nachweise vorhanden sind. Ein negativer geldwerter Vorteil („geldwerter Nachteil“), durch Überzahlungen des Arbeitnehmers wirkt sich steuerlich jedoch nicht aus. Der Arbeitgeber...
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Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.15. April 2018
Für die private Nutzung, sowie die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entsteht dem Arbeitnehmer jedoch ein sog. geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil stellt Arbeitslohn dar und unterliegt der privaten Einkommensteuer. Bei der Ein-Prozent-Regelung kommt es auf den Bruttolisten-Neupreis des Wagens an, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Hatte das Fahrzeug zum Beispiel einen Bruttolistenpreis von EUR 50.000,00, dann beträgt der geldwerte Vorteil, der sich aus der...
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Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.15. April 2018
Als Alternative zur Lohnerhöhung, können Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber über die Nutzung eines Firmenwagens verhandeln. Diese Art von Lohnerhöhung rentiert sich besonders für solche Arbeitnehmer, dessen Privatnutzung sich in Grenzen hält und die ein Fahrtenbuch führen, oder für solche Arbeitnehmer, dessen Privatnutzung relativ hoch ist und die die Ein-Prozent-Regelung gewählt haben. Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden ist während des Jahres nicht möglich. Vorteile für Arbeitnehmer...
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Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.3. Dezember 2017
Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn Sachbezüge z.B. für ein Job Ticket für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, ein Tankgutschein oder ein Warengutschein überlassen. Alle dem Arbeitnehmer überlassenen Sachbezüge sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, soweit sie unter der Freigrenze von 44 € pro Kalendermonat bleiben. Wird die 44 € Freigrenze überschritten, ist der gesamte Sachbezug für den Arbeitnehmer steuerpflichtig.
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Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben.9. Juli 2017
Schüler können in den Ferien im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Dauer des Ferienjobs bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen höchstens drei Monate beträgt. Bei einer Arbeitswoche unter fünf Tagen dürfen gesamt 70 Arbeitstage nicht überschritten werden. Eine geringfügige Beschäftigung liegt jedoch nicht mehr vor, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird und das Arb...

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