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Rentschler Steuerberatung seit 1950

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11-50 Mitarbeitende

Neuigkeiten

Rentschler Steuerberatung seit 1950
Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben19. Mai 2020
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dies ist Branchen unabhängig.
Rentschler Steuerberatung seit 1950
Rentschler Steuerberatung seit 1950hat einen Beitrag geschrieben15. April 2018
Durch Übernahme einzelner Kosten z.B. Kraftstoffkosten des Arbeitsnehmers („Zuzahlungen“), mindert sich der geldwerte Vorteil und somit der lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn. Voraussetzung für die Minderung des geldwerten Vorteils ist, dass die Kosten im Einzelnen umfassend dargelegt werden und entsprechende Nachweise vorhanden sind. Ein negativer geldwerter Vorteil („geldwerter Nachteil“), durch Überzahlungen des Arbeitnehmers wirkt sich steuerlich jedoch nicht aus. Der Arbeitgeber...

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