Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Know-How für Leistungen im Bereich des elektrischen und nicht elektrischen Explosionsschutzes, allgemeiner Mechanik sowie der Sicherheit- und Gesundheitskoordination
Gesetze und Normen verändern sich ständig.
Diese Veränderungen machen es für Unternehmen und Behörden schwer, normenkonform
sowie gesetzestreu zu handeln und zu produzieren.
Durch exakte Beobachtung der einschlägigen Normen und Gesetze und Erfahrungen in unseren Kernbranchen sind wir stets auf dem aktuellsten Stand.
Fragen Sie uns.
Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog
Unsere Kernkompetenzen liegen in folgenden Bereichen des elektrischen und nicht elektrischen Explosionsschutzes, allg. Mechanik sowie SiGe-Koordination.
Auszug unserer Leistungen im Bereich Explosionsschutz
· Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Sicherheitstechnik (Anlagentechnik), das
sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen
beschäftigt und somit der Verhütung von Schäden an technischen Produkten, Umwelt,
Anlagen und Einrichtungen sowie an Personen und Sachen verhindern soll.
· Der EX- Schutz wird mit Hilfe von technischen und organisatorischen Lösungen sowie
durch gesetzliche Bestimmungen ein hohes Maß an Sicherheit für Menschen und
seiner Umwelt gerecht.
· Hierfür wird ein Explosionsschutzdokument durch den Anlagenbetreiber gemäß der
neuen BetrSichV Ausgabe 01.06.2015 erstellt.
· Hierzu werden Risikobeurteilungen / Gefährdungsbeurteilungen für die Anlagen erstellt.
Beratung
· Wir beraten Sie in der Anwendung der Explosionsschutz Vorschriften / EU-Richtlinien.
· Baumusterprüfung in Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle Ihrer Wahl.
· Beim Erstellen des Explosionsschutzdokument.
· Beurteilung von explosionsfähigen Gasgemischen / Staubexplosionsschutz sowie die
Ex-Zoneneinteilung (Zone 0, 1, 2, 20, 21, 22).
· Vermeidung von Zündquellen allgemein (Primärer, Sekundärer, Teritiärer)
· Bei der Auswahl sicherheitstechnischer Einstufung von Betriebsmittel in Ex- Zonen.
· Vor der Durchführung bzw. im Zulassungsverfahren für Ex-Geräte sollten die
Konformitätserklärungen etc. vorliegen.
Prüfungen an Ex- Anlagen
· Prüfung des Explosionsschutz (elektrisch, nicht elektrisch und allgem. Mechanik)
· Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen nach § 15 und § 16 BetrSichV neu ab 01.06.2015.
· Abnahme / Prüfung von Ex-Schutz-Einrichtungen.
· Erstellen von Prüfberichten für den Explosionsschutz.
· Prüfen von Explosionsschutzdokumenten
· Prüfen und Begutachtung von Explosionsschutz – Konzepten.
Beratung für Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz
· Durch eine optimierte Arbeitssicherheit und eine hohe Anlagensicherheit wird die
Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen gesichert und ein gutes Miteinander von
Mensch, Umwelt und Technik erreicht. (Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit
findet Anwendung in dem ArbSchG, ASiG, SGB VII gesetzliche Unfallversicherung).
· Beratung zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 und TRBS 2152.
· Schulung der Mitarbeiter im Bereich des Explosionsschutzes.
Dokumentation
· Erstellung von Anlagendokumentationen / Betriebsanweisungen / Betriebshandbüchern
sowie Prüfanweisungen.
· Gutachten über die Betriebssicherheit / Anlagenbegehung.
Das alles erledigen wir für Ihre Anlagen im ATEX –Bereich.
Ihr Sachverständigenbüro in Meppen.
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