Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 15.09.2016 in 2. Instanz entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von EUR 93.208,34 zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltskosten leisten muss und damit das bereits durch unsere Kanzlei erstrittene erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover vom 28.10.2015 überwiegend bestätigt. (Stand 21.09.16).
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Schwarz | Mertsch Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei hat Ihren Schwerpunkt auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dabei liegen uns insbesondere die Rechte und Ansprüche von geschädigten Kapitalanlegern am Herzen.
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