Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Unsere Anwaltskanzlei wurde 1972 von Rechtsanwalt Necati Törekara in Mersin gegründet. Im Jahr 2001 ist die Tochter des Kanzleigründers Funda Törekara in die Kanzlei als Partnerin eingetreten. Nach einem praktischen Jahr hat sie ihre internationalen Studien in München intensiviert. Sie hat an der Ludwig Maximilian Universität den Masterstudiengang Europarecht (LL.M.EUR.) abgeschlossen. Nach der Erfahrung in München wurde schnell klar, dass es an deutschsprachigen Anwälten in der Türkei mangelte. Ich habe mich daher auf diesen Bereich konzentriert und bei der Anwaltskanzlei „Brandes & Kollegen“ ein zweites Praktikum gemacht. Am 01.06.2009 habe ich dann die Filiale der Törekara Anwaltskanzlei in Istanbul eröffnet.
Im Jahr 2010 trat RAin Melis Ersöz, geboren 1985 in Istanbul der Törekara Anwaltskanzlei bei. Sie hat ein Magister Studium (LL.M.) im Privat Recht an dem Institut für Sozialwissenschaften der Marmara Universität erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieses Master-Studiums nahm sie an einem einjährigen Erasmusprogramm an der Universität zu Köln teil. Ihre Dissertation über Öffentlich-Private Partnerschaften in der Türkei und Europa wurde 2010 von der Stiftung der volkswirtschaftlichen Forschungen mit einem Preis ausgezeichnet. Zurzeit promoviert sie an der Marmara Universität.
RA Odak Bingöl geboren in Frankfurt a. Main, trat der Törekara Anwaltskanzlei Anfang 2011 bei. Er beendete in Jahre 2010 die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Marmara Universität (Istanbul). Ein Jahr seines Studiums verbrachte er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, wo er sich vertieft mit dem Deutschen Recht beschäftigt hat. Zurzeit macht er ein Magister Studium (LL.M.) im Privat Recht an dem Institut für Sozialwissenschaften der Marmara Universität. Er spricht im Deutsch als Muttersprache und ist einer der wenigen Deutschen die in der Türkei diesen Beruf praktizieren.
Die Haupttätigkeitsgebiete unserer Anwaltskanzlei liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtschutz (MarkenR, PatentR), Vollstreckungsrecht (insbesondere ausländischer Gerichtsurteile), Internationales Kaufrecht, Schuldrecht, Speditionsrecht, Vertragsrecht und Vergaberecht.
Mit unseren Partnern aus Deutschland vertreten wir in der Türkei überwiegend Fälle deutscher oder türkischer Mandanten die in Deutschland ansässig sind.