Inhaberaktien werden abgeschafft - Unita Finanz & Treuhand AG
Der National- und der Ständerat haben beschlossen, dass die Inhaberaktien in der Schweiz abgeschafft werden. Einzig börsenquotierte Gesellschaften oder Gesellschaften welche Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet haben dürfen noch Inhaberaktien führen. Hiermit haben die Räte die Empfehlungen zum Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke im Wesentlichen abgeschlossen. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/54695.pdf …https://www.unitafinance.ch/inhaberaktien-werden-abgeschafft/