o Gestellung externer Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger Straße – Schiene - Binnenschiff – Seeschiff - (Luft, in Deutschland nicht mehr erforderlich)
(PK6-Zertifikat)
o Schulungen für Beauftragte Personen gem. § 6 GbV und
für Sonstige Verantwortliche Personen gem. Kapitel 1.3...