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Erbrecht, Vermögen und Steuern über Grenzen hinweg

Grenzüberschreitende Lebens- und Vermögensverhältnisse werfen besondere rechtliche und steuerliche Fragen auf. Wenn Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familie oder Vermögenswerte mehrere Länder verbinden, greifen Erbrecht, Steuerrecht und internationales Privatrecht ineinander.

Wir beschäftigen uns mit komplexen Fragestellungen rund um internationales Erbrecht, internationales Steuerrecht und internationales Privatrecht – mit besonderem Blick auf die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • Internationales Erbrecht – grenzüberschreitende Erbfälle, Nachlassplanung, Testamente, Rechtswahl sowie die rechtliche Einordnung von Vermögen in verschiedenen Staaten

  • Internationales Steuerrecht – steuerliche Folgen grenzüberschreitender Vermögensstrukturen, Erbschaften und Schenkungen sowie Fragen der internationalen Besteuerung

  • Internationales Privatrecht – Klärung, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Anwendung findet

  • Vermögens- und Nachfolgeplanung – vorausschauende Gestaltung bei international verteiltem Vermögen und familiären Verbindungen über Landesgrenzen hinweg

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer – Einordnung steuerlicher Folgen bei internationalen Erbfällen und Vermögensübertragungen

  • Grenzüberschreitende Lebens- und Vermögenssituationen – insbesondere bei Wohnsitzwechsel, Auslandsvermögen, mehreren Staatsangehörigkeiten oder familiären Beziehungen in verschiedenen Ländern

Unser Anspruch ist es, komplexe internationale Zusammenhänge verständlich zu machen und rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang zu betrachten.

Denn sobald Vermögen, Familie und Lebensmittelpunkt nicht an einer Landesgrenze enden, sollte auch die Planung darüber hinausdenken.

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  • Rechtsberatung