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WeGo Ingenieure & Partner

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Dürfen wir uns vorstellen?

WIR BEGLEITEN UND UNTERSTÜTZEN DIE BAUAUSFÜHRUNG

Im Zuge der Bauausführung bieten wir folgende Dienstleistungen an:

·         Ausführungsplanung im Stahlbetonbau

·         Prüfung von Ausführungsplänen

·         Entwurf und Nachweis von Baubehelfen

·         Bewehrungsabnahmen

·         Bauzustandsbesichtigungen und Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Bauausführung

·         Bauleitung / Bauherrenvertretung

 

WIR ERSTELLEN KONSTRUKTIONEN

Auf Basis Ihrer individuellen Wünsche und Anforderungen und mithilfe der Objektplanung Ihrer Architekten entwickeln wir ein geeignetes Tragwerk und wählen die bestmöglichen Bauteile für ihr Objekt. Damit erreichen wir, dass höchste Standsicherheit, Brandschutz, optimaler Wärme- und Schallschutz gewährleistet sind.

Aus den heute zur Verfügung stehenden Technologien im Massivbau, Stahl- und Metallbau oder auch im Holzbau, wählen wir eine angemessene Bauweise und die unter den Gesichtspunkten der Bauaufgabe und Wirtschaftlichkeit für Sie beste Konstruktion. Auch spezialisierte Bauweisen wie Holzrahmenbau, Verbundbau, konstruktiver Glasbau und Fassadentechnik setzen wir ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen am Planungsprozess Beteiligten, der Bauherrschaft, den Objektplanern, den TGA-Planern, den Baugeologen sowie gegebenenfalls Sonderfachleuten für den Brandschutz und den Schallschutz.

Wir planen Wohn- & Geschäftshäuser, Schulen & Kindertagesstätten, Kirchen, Krankenhäuser, Rathäuser, Autohäuser, Gewerbehallen, Sporthallen, Industrieanlagen und Baudenkmäler; im Neubau, Bauen im Bestand, im Umbau und bei Umnutzungen und Erneuerungsmaßnahmen.

 

WIR FÜHREN BAUTECHNISCHE NACHWEISE

In bauaufsichtlichen Verfahren und im weiteren Baurecht sind verschiedene bautechnische Nachweise erforderlich.

Wir führen für unsere Planungen folgende Nachweise:

·         Standsicherheitsnachweis / Statische Berechnung

·         Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept

·         Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung

·         Schallschutznachweis

Für die einfachen Konstruktionen der Gebäudeklassen 1, 2 und teilweise 3 sind unsere Nachweise von der bauaufsichtlichen Prüfung befreit – Listeneintragungen in Schleswig-Holstein.

 

Steckbrief

Branche

  • Bauingenieurwesen