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Unternehmensbewertung und Unterhaltsrecht – Vom Fünfer und dem Weggli - wevalue.ch
Uns erreichte die Frage, wie Unternehmen für Zwecke der Festlegung von Unterhaltszahlungen zu bewerten seien. Die gängige Praxis der Verwaltung sei, den für steuerliche Zwecke ermittelten Wert anzusetzen, also das Praktikerverfahren in der Ausprägung des Kreisschreibens Nr. 28 anzuwenden.wevalue.ch![Unternehmensbewertung und Unterhaltsrecht – Vom Fünfer und dem Weggli - wevalue.ch](https://www.xing.com/imagecache/images/beef3e14097edfcd?app_context=link-preview-service&image_url=https%3A%2F%2Fwevalue.ch%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F06%2FSKOS-1.png&max_height=650&max_width=650&upscale=0)
Anerkennung von Bewertungsgutachten aus dem Ausland? - wevalue.ch
Ist bei einer rechtlich erforderlichen Bewertung (hier Erbrecht) ein nach ausländischen Bewertungsstandards erstelltes Gutachten (hier der deutsche IDW S1) zur Bewertung eines Schweizer Unternehmens in der Schweiz anzuerkennen?wevalue.ch![Anerkennung von Bewertungsgutachten aus dem Ausland? - wevalue.ch](https://www.xing.com/imagecache/images/fa671461e6ead571?app_context=link-preview-service&image_url=https%3A%2F%2Fwevalue.ch%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F06%2FEXPERTsuisse_KSW_IDW.png&max_height=650&max_width=650&upscale=0)
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Die webbasierte, integrierte Lösung für die Bewertung von Unternehmen wevalue führt Sie webbasiert und strukturiert durch die Unternehmensbewertung. Von der Erfassung der Vergangenheitsdaten, über die Planung, bis zur Wertermittlung und dem Gutachten: Schritt für Schritt, transparent, effizient und zeitgemäss. Sie...
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