Begehrte ein Vermieter die Zustimmung zur Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete, so wurde bis 2015 die Wohnfläche gemäß Mietvertrag, bis zu einer Abweichung ± 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche, herangezogen. Lesen Sie diesbezügliche Neuerungen in unseren Blogartikel:
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Die in Deutschland geltenden Verordnungen und Richtlinien zur Immobilienbewertung werden zur Zeit grundlegend überarbeitet. Informieren Sie sich in unseren neusten Blogartikel:
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