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Die Wertgutachterhat einen Beitrag geschrieben.8. Februar 2021
Begehrte ein Vermieter die Zustimmung zur Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete, so wurde bis 2015 die Wohnfläche gemäß Mietvertrag, bis zu einer Abweichung ± 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche, herangezogen. Lesen Sie diesbezügliche Neuerungen in unseren Blogartikel: https://www.die-wertgutachter.de/keine-wohnflaechenabweichung/

Keine Wohnflächenabweichung von 10 % mehr – Die Wertgutachter

www.die-wertgutachter.de
Keine Wohnflächenabweichung von 10 % mehr – Die Wertgutachter