Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
Tourismusbetr. d. Stadt Oberha rz am Brocken -Rübeländer Trop fsteinhöhle
Gastronomie
Blankenburg
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 36.500 € – 49.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
Über diesen Job
Stellenausschreibung
Der Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken bündelt das touristische Angebot der insgesamt 13 Ortsteile im Stadtgebiet und vermarktet dieses unter dem Label "Oben im Harz" nach außen. Neben der Hauptverwaltung im Höhlenort Rübeland gehören auch die Einrichtungen und Geschäftsbereiche der Rübeländer Tropfsteinhöhlen sowie drei Tourist-Informationen zum Aufgabenspektrum der Tourismusorganisation.
Der Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 15.03.2026 eine engagierte Persönlichkeit für die Stelle
Mitarbeiterin/Mitarbeiter Rübeländer Tropfsteinhöhlen Besucherführungen / Besucheraufsicht untertage (m/w/d)
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden mit Wochenend- und Feiertagsdiensten. Es besteht auch die Möglichkeit von weiterer Teilzeitarbeit. Die Vergütung für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgt nach der Entgeltgruppe 1
Eine Verlängerung oder Überführung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich, sofern entsprechende Voraussetzungen gegeben sind.
Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Abwicklung aller Tätigkeiten, die einen reibungslosen Ablauf der Rübeländer Tropfsteinhöhlen gewährleisten
- Organisation und Zusammenstellung der Führungsgruppen
- Einlassdienst und Besuchersteuerung
- Führung und Beaufsichtigung von Besuchergruppen in den Tropfsteinhöhlen untertage
- Wissensvermittlung der geologischen Besonderheiten der Tropfsteinhöhlen in Rübeland
- Durchführung der Belehrung der Besucher
- Erläuterung zu den Themen: Natur- und Umweltschutz
- Durchführung von Kindergeburtstagen und Erlebnis- und Sonderführungen
- Reinigungs- und Pflegearbeiten in der Höhle und des Höhlengeländes
Folgende Eigenschaften sollten Sie mitbringen:
- Interesse an der Arbeit untertage
- Kenntnis von Kassentätigkeiten ist wünschenswert (keine Voraussetzung)
- gute körperliche Verfassung für Arbeiten untertage
- eine positive, motivierende und zielgruppenorientierte Besucheransprache
- eine freundliche Ausstrahlung
- die Fähigkeit, in Stresssituationen den Überblick zu behalten und Abläufe im Eingangsbereich zu organisieren
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Kenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung
Wir bieten:
- Umfassende Einarbeitung in die themenspezifischen Aspekte des Naturraumes Höhle
- Arbeiten in einem familiär geprägten Team
- Möglichkeit der Erweiterung des Aufgabenumfangs durch Kassentätigkeit
- Arbeit nach einem ausgewogenen Dienstplan mit regelmäßiger Freizeit
- Vergütung nach dem TVOED, tarifliche und außertarifliche Zulagen
- Die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bei Inanspruchnahme einer Unterkunft am Arbeitsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, so senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen idealerweise per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei (max. 10 MB) an personal@oberharzinfo.de.
Selbstverständlich können Sie sich auch auf dem Postweg bewerben an folgende Anschrift:
Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken Blankenburger Straße 35 38889 Oberharz am Brocken OT Rübeland
Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Herrn Schult unter der Tel.-Nr. 039454/49110.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden gemäß AGG bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich, führt aber zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren.
Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn sie einen ausreichend frankierten, adressierten und der Größe entsprechenden Rückumschlag der Bewerbung beilegen. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
