Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Öffentliche Verwaltung
Dresden
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 39.500 € – 59.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Über diesen Job
Referentin/Referent (m/w/d) der LG 2.1 für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts
Stelleninformationen Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis: befristet Bewerbungsfrist: 19.09.2025 Aktenzeichen: 2300E-I.3-663/25
Bewerbungsadresse Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hansastraße 4 01097 Dresden
E-Mail: poststelle@smj.justiz.sachsen.de
Im Sächsischen Staatsministerium der Justiz (SMJus) ist der Dienstposten einer Referentin/eines Referenten (m/w/d) der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene für die Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts voraussichtlich Mitte Dezember 2025 befristet zum Zweck der Vertretung im Umfang von 0,875 AKA (35 Wochenstunden) zu besetzen.
Die Stelle ist sachgrundbefristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG zu besetzen.
Der Periodische Sicherheitsbericht für den Freistaat Sachsen (PSB) geht auf eine Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode zurück und wird in der 8. Legislaturperiode weitergeführt. Dieser Bericht soll eine verlässliche Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage bilden und die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik um die justizielle Bewertung der Kriminalitätsentwicklung ergänzen. Die in Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken vorherrschende tat- und täterorientierte Betrachtung wird im PSB durch Opferdaten sowie durch Erkenntnisse zur "gefühlten Kriminalität", insbesondere der Kriminalitätsfurcht, erweitert. Hierbei fließen Ergebnisse wissenschaftlicher Bevölkerungsstudien sowie bundes- und länderspezifische Dunkelfelduntersuchungen in die Berichtserstellung mit ein. Der PSB beleuchtet jedoch nicht nur die objektive und subjektive Seite der Kriminalität, sondern berücksichtigt auch Reaktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure. So werden Maßnahmen und Konzepte – sowohl präventiver als auch repressiver Art – zur Vorbeugung oder Reduzierung ausgewählter Kriminalitätsphänomene aufgezeigt. In Verbindung mit geeigneten wissenschaftlichen Ansätzen und Analysen soll der Sicherheitsbericht damit einen Platz im Gefüge der sicherheitspolitischen Statistiken und Analysen einnehmen. Für diese Aufgabe wurde von dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem die Federführung obliegt, und dem SMJus eine gemeinsame Organisationseinheit eingerichtet. Diese setzt sich auf Seiten des SMJus aus einer Stelle der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene sowie einer Stelle der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene zusammen, die jeweils dem Referat III.1 – Straf- und Strafverfahrensrecht, Straf- und Maßregelvollstreckung, Rechtshilfe in Strafsachen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen – zugeordnet sind. Der Erste Periodische Sicherheitsbericht, der den Zeitraum von 2017 bis 2021 umfasst, wurde im April 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 8. April 2025 wurde der Zweite Periodische Sicherheitsbericht veröffentlicht und beschreibt den Zeitraum von 2019 bis 2023.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Mitarbeit bei der Erstellung des Periodischen Sicherheitsberichts, insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen: o Sammlung von Daten zur Kriminalitätsentwicklung aus dem SMJus und von den sächsischen Sicherheits- und Justizbehörden sowie anderen fachlich betroffenen Ministerien, o Abfrage von Daten aus anderen Ministerien, Ausarbeitung von einzelnen Schwerpunktthemen, spezielle Kriminalitätsphänomene, o Aufbereitung der gesammelten Daten in aussagekräftigen Statistiken und Texten, insbesondere durch Zuordnung von bestimmten Taten zu spezifischen Kriminalitätsformen, o Prüfung und Einbeziehung von Maßnahmen und Konzepten zivilgesellschaftlicher Akteure,
- Pflege des Kontakts zu zivilgesellschaftlichen Akteuren, wissenschaftlichen Einrichtungen und öffentlichen Stellen,
- Präsentieren/Vorstellen von Ergebnissen bei öffentlichen Veranstaltungen,
- Terminplanung und Fristenkontrolle.
Voraussetzung für die Tätigkeit ist: ein Hochschulabschluss im Bereich der Sozialwissenschaften, Kriminologie, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss, der durch einschlägige Erfahrungen in den o.g. Aufgabenbereichen ergänzt wird.
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind von Vorteil:
- sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Anwendungen, insbesondere Word und Excel,
- eine gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,
- eine eigenständige und gründliche Arbeitsweise,
- Teamfähigkeit,
- Kenntnisse in den Bereichen Kriminologie und Strafrecht,
- Erfahrungen in der Auswertung und Interpretation von Statistiken und empirischen Studien,
- berufliche Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung,
- gute Kenntnisse der englischen Sprache.
Erwartet werden darüber hinaus ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit, die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Wir bieten:
- ein verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
- Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen,
- ein breites Fortbildungs- und Schulungsangebot,
- günstig mobil im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket,
- 30 Tage Urlaubsanspruch,
- betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),
- verschiedene Angebote und Kurse im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Die Stelle ist der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene zugeordnet. Das Entgelt für Beschäftigte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung ist in die Entgeltgruppe 10 TV-L vorgesehen.
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen Schwerbehinderter bevorzugt berücksichtigt. Sie werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Regel nur vollständige Bewerbungsunterlagen mit Nachweisen zu den geforderten Bildungsabschlüssen berücksichtigt werden können. Von der unaufgeforderten Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.
Interessentinnen und Interessenten, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen, sollen ihre Bewerbung nach Möglichkeit über die personalverwaltende Dienststelle auf dem Dienstweg einreichen. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, bereits in der Bewerbung ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in ihre Personalakten zu erklären. Mit der Besetzung des vorgenannten Dienstpostens ist keine unmittelbare Beförderung verbunden. An das SMJus abgeordnete Beamtinnen und Beamte können jedoch nach den Maßgaben des für sie geltenden Personalentwicklungskonzepts befördert werden. Tarifbeschäftigte erhalten für die Dauer einer Abordnung gegebenenfalls eine Zulage nach § 14 TV-L.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (https://www.justiz.sachsen.de/content/datenschutz.htm (https://www.justiz.sachsen.de/content/datenschutz.htm) ) einsehbar.
Die Stellenausschreibung ist im Karriereportal des Freistaates Sachsen eingestellt: Stellenanzeige - Karriere - sachsen.de (https://www.karriere.sachsen.de/karriere/stellenanzeige.jsp?id=42998)
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
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