Leitung Abteilung Schul- und Fachaufsicht allgemeinbildende Schulen
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Bildung
- Job-ID: J000036499
- Startdatum: 01.04.2026
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: außertariflich
BesGr. B3 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 22.09.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Bildung ist unsere Zukunft!
Das Amt für Bildung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) verantwortet Erziehung und Unterricht an den rund 360 allgemeinbildenden Hamburger Schulen. Die BSFB stellt sich mit großem Engagement den Herausforderungen des hamburgischen Schulsystems und entwickelt dieses ständig im Sinne einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung und Standardsicherung weiter.
Die Abteilung Schul- und Fachaufsicht allgemeinbildende Schulen ist zuständig und verantwortlich für Unterricht und Erziehung in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen. Als Abteilungsleitung führen Sie ca. 50 engagierte und qualifizierte Mitarbeitende aus den Bereichen Schulaufsicht und Verwaltung.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die allgemeinbildenden Schulen
- Vertretung der Amtsleitung bzw. des Landesschulrats
- Beratung der Behördenleitung zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben
- Initiierung und Steuerung innovativer Vorhaben im Bereich der Schulaufsicht
- Personalführung und - entwicklung einer großen Fachabteilung
- Initiierung und Steuerung innovativer Vorhaben im Bereich der Schulaufsicht
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Befähigung für ein Lehramt (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) oder
als Beamtin bzw. Beamter:
- Befähigung für die Laufbahn Bildung in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt (abgeschlossene 2 Staatsprüfung) sowie eine vorherige Verwendung in einem Amt der Besoldungsgruppe A16.
Der Einsatz im Laufbahnzweig Schulverwaltung setzt eine vorherige Verwendung im Schuldienst und eine Dienstzeit von mind. 3 Jahren voraus.
Zusätzlich verfügen alle Bewerbenden über mind. 5 Jahre Leitungserfahrung mit Personalführung und Budgetverantwortlichkeit.
Vorteilhaft- sehr gute Kenntnis des hamburgischen Schulwesens und der Verwaltung.
- Führungserfahrung in der Leitung eines großen Systems und Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung.
- Erfahrungen in der Implementierung und erfolgreichen Umsetzung von Organisationsentwicklungs- und Changeprozessen.
- Fähigkeit, schnell und eigenständig tragfähige (Richtungs-)Entscheidungen zu treffen.
- Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Kompromiss-, Kooperations- und Integrationsfähigkeit.
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.04.2026 zu besetzen
- Bezahlung für Beschäftigte außertariflich in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B3 bzw. nach Besoldungsgruppe B3, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- Die Führungsposition wird gemäß § 5 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) bei der Auswahl von verbeamteten Personen zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Bei Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmern wird eine entsprechend befristete Erprobungsregelung unter der Bezugnahme auf den Tarifvertrag (TV-L) vertraglich vereinbart.
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gleitende Arbeitszeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten)
- ein zentral gelegener Arbeitsplatz im Stadtteil Barmbek mit optimalen Verkehrsanbindungen bzw. Bus- und U/S-Bahn-Station
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.