Schulleiter (m/w/d) "Heideschule Radeberg", Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Radeberg
Freistaat Sachsen
Vollzeit47.000 € – 60.000 €
Zu den Ersten gehören
Künstlerische Professur (W3) für "Bühnen- und Kostümbild"
Dresden
Freistaat Sachsen
Vollzeit43.000 € – 56.000 €
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
Zu den Ersten gehören
Künstlerische Professur (W 2) für die einjährige Orientierungsphase im Studiengang Bildende Kunst
Dresden
Freistaat Sachsen
Vollzeit
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
Künstlerische Professur (W 2) für die einjährige Orientierungsphase im Studiengang Bildende Kunst
Dresden
Hochschule für Bildende Künste
Vollzeit
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild
Dresden
Hochschule für Bildende Künste
Vollzeit41.000 € – 48.000 €
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
Dezernentin bzw. Dezernent Personal (m/w/d)
Dresden
Technische Universität Dresden Arbeitsstätte Dresden
Vollzeit
Struktureinheiten der TUD (insbesondere hinsichtlich Forschungsförderung und Exzellenzinitiative) eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kanzler, der Rektorin
Dezernentin bzw. Dezernent Personal (m/w/d)
Dresden
Freistaat Sachsen
Vollzeit45.000 € – 56.000 €
Struktureinheiten der TUD (insbesondere hinsichtlich Forschungsförderung und Exzellenzinitiative) eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kanzler, der Rektorin
Wissenschaftliche Professur (W2)
Dresden
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Vollzeit50.500 € – 68.000 €
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf