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Prinzipiell ist eine Gehaltserhöhung trotz Kurzarbeit möglich. - Getty Images

Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit – zulässig oder nicht?

In einer Kurzarbeitsphase zeigen sich Arbeitnehmer oft verunsichert, ob sie trotzdem eine Gehaltserhöhung aushandeln können oder wie sich diese auf bereits vereinbarte beziehungsweise regelmäßige Gehaltssteigerungen auswirkt. Hier kommen die Antworten.

Eigentlich ist die Kurzarbeit ein Ausnahmefall, der beispielsweise eintritt, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr ausgelastet ist. In Krisenzeiten wie während der Corona-Pandemie wurde diese in den vergangenen Jahren aber plötzlich für viele Arbeitnehmer in Deutschland zur Realität und in diesem Zuge kamen zahlreiche Fragen auf. Das gilt auch bezüglich einer Gehaltserhöhung. Es ist deshalb durchaus interessant, Dich einmal genauer mit der Thematik auseinanderzusetzen – unabhängig davon, ob Du Dich derzeit in Kurzarbeit befindest oder diesen Fall nur für die Zukunft (erneut) befürchtest.

Kurzarbeit und Gehalt: Ein Überblick

Wenn ein Unternehmen in die Kurzarbeit geht, ist streng geregelt, was während dieser Zeit zulässig ist und was nicht. Weiterhin ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer finanzielle Besonderheiten. Diese solltest Du kennen, um darauf basierend zu verstehen, inwiefern eine Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit möglich ist; oder eben nicht. Für Dich bedeutet Kurzarbeit, dass Deine Arbeitszeit reduziert wird und damit auch das Entgelt, welches Du für diese Arbeit normalerweise enthältst. Kurz gesagt, bringt die Kurzarbeit für Dich also Einkommenseinbußen mit sich. Sind diese höher als zehn Prozent und Du bist trotzdem weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt, bekommst Du das sogenannte Kurzarbeitergeld, um diese Einbußen auszugleichen. Dieses wird Dir direkt durch den Arbeitgeber ausbezahlt, jedoch erstattet ihm dieses – ganz oder teilweise – die Agentur für Arbeit. Das macht bereits deutlich, weshalb Gehaltserhöhungen während der Kurzarbeit gleich in mehrfacher Hinsicht ein schwieriges Unterfangen sind.

Das gilt längst nicht nur für tariflich Beschäftigte, sondern auch außertariflich beschäftigte Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten, sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Allerdings kann sich die Kurzarbeit auf die Eingliederungszuschüsse auswirken, die der Arbeitgeber erhält. In der Regel wird der Förderzeitraum dann um den Kurzarbeitszeitraum verlängert. Auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und einer damit einhergehenden Gehaltsverhandlung kann es während der Kurzarbeit somit zu besonderen Hürden kommen. Hast Du mit dem Arbeitgeber ein Zeitkonto vereinbart, sind außerdem Minusstunden und in diesem Zuge eine weitere Gehaltsminderung möglich. Allerdings ist das nur nach ausdrücklicher Einigung erlaubt. Was also bedeuten diese rechtlichen Besonderheiten während der Kurzarbeit für Dich, wenn Du eigentlich eine vertragliche Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit erhalten würdest oder eine einmalige Gehaltserhöhung aushandeln möchtest?

Probleme mit Gehaltserhöhungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Fakt ist, dass das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage steckt, wenn es Kurzarbeit beantragt. Es braucht finanzielle Unterstützung, um keine Mitarbeiter entlassen zu müssen – geht allerdings davon aus, dass dieser Zustand nur für wenige Monate anhält. Das bedeutet natürlich, dass Gehaltserhöhungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglichst vermieden werden, um das Unternehmen finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Das macht es für Dich schwierig, eine solche auszuhandeln und nachvollziehbar zu begründen, zumal Du für das Unternehmen während der Kurzarbeit im Regelfall eher weniger als bessere Leistungen erbringst. Von einer Gehaltsverhandlung ist deshalb abzuraten, sofern es keinen konkreten Anlass gibt. Besser ist es, mit der Gehaltserhöhung zu warten, bis sich die Situation wirtschaftlich sowie finanziell verbessert hat und die Kurzarbeit aufgehoben wurde. Allerdings kann es triftige Gründe geben, um dennoch eine Gehaltserhöhung einzufordern, beispielsweise bei einem internen Stellenwechsel während der Kurzarbeit. Das gilt vor allem, aber nicht nur, wenn Du neue Tätigkeits- oder Verantwortungsbereiche übernimmst.

Sind Gehaltserhöhungen während der Kurzarbeit überhaupt zulässig?

Prinzipiell ist eine Gehaltserhöhung trotz Kurzarbeit also möglich. Allerdings muss hierbei unterschieden werden zwischen einer freiwilligen und einer verpflichtenden Gehaltserhöhung. Dass Du alle ein bis zwei Jahre mehr Geld fordern solltest, trifft somit nicht auf eine Kurzarbeitsphase zu, sofern es eben keinen konkreten Anlass gibt. Denn das höhere Gehalt würde sich auch auf die Höhe des Kurzarbeitergelds auswirken, was einen Nachteil für die Agentur für Arbeit bedeutet. Eine Gehaltserhöhung während KUG wird bei der Berechnung daher nicht berücksichtigt. Sie kann somit zwar vereinbart werden, kommt jedoch erst nach dem Ende der Kurzarbeit oder im Folgejahr zum Tragen. Dementsprechend hast Du keinen Vorteil daraus, früher in die Gehaltsverhandlung zu gehen, zumal die Chancen auf ein „Ja“ zur Gehaltserhöhung in der Kurzarbeit ohnehin schlecht stehen.

Vertragliche Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit

Anders sieht das aus, wenn Dir die Gehaltserhöhung zusteht, weil sie Dir bereits vor der Kurzarbeit schriftlich oder mündlich zugesagt wurde. Vielleicht hast Du vorab eine Gehaltsverhandlung geführt oder es greift in Deinem Fall eine entsprechende Regelung aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Bei solchen, fest vereinbarten Gehaltsanpassungen ist eine Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit durchaus möglich. Allerdings verlangt die Agentur für Arbeit dann entsprechende Nachweise. Das gilt selbst, wenn Deine Abteilung von der Kurzarbeit überhaupt nicht betroffen ist. Schließlich befindet sich das Unternehmen insgesamt in einer finanziellen Notlage und ist daher angehalten, überall einzusparen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Wenn nur einzelne Abteilungen des Unternehmens betroffen sind, ist also zwar ebenfalls eine Gehaltserhöhung trotz Kurzarbeit möglich, jedoch unwahrscheinlich. Und auch dann lohnt es sich in aller Regel, bis zum Ende dieser Phase zu warten, um in die Gehaltsverhandlung zu gehen.

Fazit: Komplizierte Rechtsgrundlage der Gehaltserhöhung während KUG

Eine Gehaltssteigerung zu erreichen, ist in der Kurzarbeit somit möglich, aber schwierig. Wird trotzdem eine vertragliche Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit erlaubt, muss die Situation ab dem betreffenden Bezugsmonat neu beurteilt werden, sprich die Höhe des Kurzarbeitergelds kann sich verändern. Ein Sonderfall besteht, wenn die Gehaltserhöhung vor dem Beginn der Kurzarbeit nur mündlich zugesagt wurde. In diesem Fall wird sie nicht berücksichtigt – oder eben erst nach Ende der Kurzarbeitsphase. Auf das Kurzarbeitergeld wirken sich demnach nur jene Gehaltserhöhungen aus, die schriftlich sowie vor dem Beginn der Kurzarbeit vereinbart wurden. Fakt ist also, dass Gehaltserhöhungen bei Kurzarbeit sorgfältig geprüft werden und zwar zulässig sind, aber nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Sie werden außerdem durch die Agentur für Arbeit streng überwacht und schlimmstenfalls kann sogar ein Betrugsvorwurf durch das Unternehmen abgeleitet werden.

Auch deshalb sind Arbeitgeber äußerst vorsichtig, wenn es um eine Gehaltserhöhung während der Kurzarbeit geht. Wurde diese also nicht vorab sowie schriftlich vereinbart, ist es für Dich besser, mit der Gehaltsverhandlung bis zum Ende der Kurzarbeitsphase zu warten oder zumindest zu vereinbaren, dass die ausgehandelte Gehaltserhöhung erst nach der Kurzarbeit greift – wenn sozusagen der normale Lohnzahlungszeitraum weitergeht. Möchtest Du auf Deine Gehaltserhöhung jedoch nicht warten, kann stattdessen der Jobwechsel eine sinnvolle, manchmal auch die einzige Lösung sein. Schlussendlich musst Du also selbst abwägen, welche in Deinem Einzelfall die beste Strategie ist.

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